Wir vertreten Ihre Interessen mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick. Bereits im Vorfeld einer Trennung stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Was ist Aufstockungsunterhalt?
Nach der Scheidung ist grundsätzlich jeder Ehegatte für die Sicherung seines Lebensunterhaltes allein verantwortlich. Bis dahin gibt es zum Ausgleich des eheprägenden Lebensstandards einen Ausgleich eines starken Einkommensunterschiedes beider Ehegatten. Damit soll der sogenannten „Hausfrauenehe“ Rechnung getragen werden, bei der regelmäßig die Ehefrau zur Kinderbetreuung und Versorgung des Haushaltes nicht oder nur in geringem Umfang … Weiterlesen