Ein­ver­nehm­li­che Tren­nung regeln — Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Was ist eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung? Wenn sich ein Ehe­paar aus­ein­an­der­ge­lebt hat und sich zunächst tren­nen, aber gleich­zei­tig die Mög­lich­keit einer Ver­söh­nung offen­hal­ten möch­te, gibt es oft vie­le rege­lungs­be­dürf­ti­ge Punk­te:

Es sind cie­le Fra­gen sind zu klä­ren, z. B.:

  • Wer bewohnt wei­ter­hin die vor­mals gemein­sa­me Woh­nung?
  • Bei wem blei­ben die gemein­sa­men Kin­der und wie hoch ist der Unter­hals­an­spruch der Kin­der?
  • Was geschieht mit gemein­sa­men Immo­bi­li­en oder gemein­sa­men Kre­di­ten?
  • Wie regelt man auf fai­re Wei­se die täg­li­chen Kon­to­ab­gän­ge, wenn zuvor mit einem gemein­sa­men Kon­to gewirt­schaf­tet wur­de?
  • Wie wer­den star­ke Ein­kom­mens­un­ter­schie­de zwi­schen den Ehe­part­nern aus­ge­gli­chen?

All die­se offe­nen Fra­gen soll­ten zur Rechts- und zur inne­ren Sicher­heit bei­der Ehe­leu­te fair und ver­nünf­tig gere­gelt wer­den, damit bei­de ihre Ent­schei­dung für oder gegen­ein­an­der frei von Zukunfts­ängs­ten tref­fen und sich spä­ter noch in die Augen schau­en kön­nen.

Eine fai­re Lösung: Die Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Dies alles ist mög­lich mit einer sog. Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung. Hier­für ist es sinn­voll, sich gemein­sam an einen Tisch zu set­zen und in Ruhe alle Pro­blem­fel­der zu bespre­chen und sich recht­li­che Absi­che­rung durch einen Rechts­an­walt zu holen. Ger­ne erstel­len wir mit Ihnen und Ihrem Ehe­part­ner Ihre indi­vi­du­el­le Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung.

Dies hat den Vor­teil, dass sich bei­de Par­tei­en an die Ver­ein­ba­rung gebun­den füh­len — wäh­rend der Tren­nung und auch nach der Schei­dung. Im Fal­le einer end­gül­ti­gen Schei­dung erspart sie oft hohe Gerichts­kos­ten, weil kei­ne Streit­fra­gen mehr bei Gericht anhän­gig gemacht wer­den müs­sen und man eine schnel­le­re und bil­li­ge­re ein­ver­nehm­li­che Schei­dung ein­rei­chen kann. Im Fal­le der Ver­söh­nung ist es auf die­se Wei­se auch ein Leich­tes, die Ver­ein­ba­rung als hin­fäl­lig zu betrach­ten.


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