Rechtsanwältin Kellotat verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Opfern von häuslicher Gewalt und Stalking. Sie begleitet die Opfer von Straftaten und berät zu den zahlreichen Schutzmöglichkeiten:
- Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
- Kontaktverbot
- Näherungsverbot
- Belästigungsverbot
- Überlassung der gemeinsamen Wohnung (Wohnungszuweisung)
- Übertragung des alleinigen Sorgerecht über die Kinder
- Aussetzung oder Beschränkung des Umgangsrechtes
- Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafprozess (Adhäsionsverfahren)
- Vertretung als Nebenklage im Strafverfahren
- Versorgungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)