Berechnung des Trennungsunterhaltes

Sinn des Trennungsunterhaltes ist es, die eheählichen Lebensverhältnisse noch eine Weile zu wahren.

Bei der Ermittlung des Trennungsunterhaltsanspruches wird auf die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten abgestellt. Diese werden zueinander ins Verhältnis gesetzt, die Hälfte der Differenz steht jedem Ehegatten zu. Man spricht hier von der sogenannten Quotelung: das monatliche bereinigte Nettoeinkommen beider Partner wird addiert und dann halbiert. Der Eheparnter mit dem geringeren Einkommen erhält nun die Differenz zwischen diesem durchschnittlichen Eheeinkommen und seinem eigenen Einkommen.

Zu beachten sind hier u.a. aber der sogenannte Erwerbstätigenbonus und der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Diese Berechnungen bedürfen stets einer Einzelfallbetrachtung.


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