Rechtsanwältin Friederike Kellotat ist Fachanwältin für Familienrecht in Stralsund

Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung – Klar­heit schaf­fen in einer schwie­ri­gen Zeit

Ein Rat­ge­ber von Ihrer Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund

Die Tren­nung von einem Ehe­part­ner ist ein emo­tio­na­ler Ein­schnitt, der oft mit vie­len prak­ti­schen und recht­li­chen Fra­gen ver­bun­den ist. Wer bleibt in der gemein­sa­men Woh­nung? Wie wird der Tren­nungs­un­ter­halt gere­gelt? Um Strei­tig­kei­ten und Unsi­cher­hei­ten zu ver­mei­den, bie­tet eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung eine wert­vol­le Lösung. In die­sem Bei­trag erklä­re ich Ihnen, was eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist, was sie regelt und war­um sie sinn­voll sein kann. Als Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund ste­he ich Ihnen zur Sei­te, um fai­re und rechts­si­che­re Rege­lun­gen zu tref­fen.

Was ist eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung?

Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist ein Ver­trag zwi­schen den Ehe­part­nern, der wäh­rend der Tren­nungs­zeit geschlos­sen wird. Ziel ist es, die wich­tigs­ten recht­li­chen und finan­zi­el­len Fra­gen für die Zeit zwi­schen der Tren­nung und der Schei­dung zu klä­ren. Die Ver­ein­ba­rung schafft kla­re Ver­hält­nis­se und hilft, Kon­flik­te zu ver­mei­den.

Anders als eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist die Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung auf die Über­gangs­zeit bis zur rechts­kräf­ti­gen Schei­dung beschränkt. Sie regelt jedoch vie­le wich­ti­ge Punk­te, die für bei­de Part­ner von Bedeu­tung sind.

Was regelt eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung?

Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung kann indi­vi­du­ell auf die Bedürf­nis­se der Part­ner zuge­schnit­ten wer­den. Typi­sche Inhal­te sind:

1. Woh­nungs­re­ge­lung

  • Wer bleibt in der gemein­sa­men Woh­nung?
  • Wie wer­den Miet­kos­ten oder Kre­di­te auf­ge­teilt?
  • Wann und unter wel­chen Bedin­gun­gen muss einer der Part­ner aus­zie­hen?

2. Tren­nungs­un­ter­halt

  • Wie wird der Unter­halt wäh­rend der Tren­nungs­zeit gere­gelt?
  • Wel­che Höhe ist ange­mes­sen?
  • Gibt es Son­der­re­ge­lun­gen, z. B. bei Krank­heit oder Erwerbs­lo­sig­keit?

3. Ver­mö­gens­auf­tei­lung

  • Wer darf auf gemein­sa­me Kon­ten zugrei­fen?
  • Wie wer­den Schul­den oder Kre­di­te auf­ge­teilt?
  • Was pas­siert mit Wert­ge­gen­stän­den, wie Autos oder Schmuck?

4. Kin­der­be­treu­ung und Umgangs­recht

  • Wie wird das Sor­ge­recht auf­ge­teilt?
  • Wer über­nimmt wel­che Auf­ga­ben in der Kin­der­be­treu­ung?
  • Wel­che Umgangs­zei­ten wer­den ver­ein­bart?

5. Haus­halts­re­ge­lun­gen

  • Wie wird der Haus­halt orga­ni­siert?
  • Wer ist für die Bezah­lung lau­fen­der Rech­nun­gen zustän­dig?

Die Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung bie­tet Fle­xi­bi­li­tät, um alle rele­van­ten Aspek­te der Tren­nungs­zeit indi­vi­du­ell zu regeln.

Rufen Sie mich an oder schrei­ben Sie mir!

Ihr Ver­mö­gen. Ihr Schutz. Ihre Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung – maß­ge­schnei­dert in Stral­sund.

IMG 0748 400x400 Anwaltskanzlei Kellotat Kanzlei für Familienrecht in Stralsund

Frie­de­ri­ke Kel­lo­tat
Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht und Ver­fah­rens­bei­stän­din

Wann ist eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung sinn­voll?

Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist in vie­len Situa­tio­nen hilf­reich. Sie ist beson­ders sinn­voll:

  1. Bei kom­ple­xen Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen: Wenn gemein­sa­me Immo­bi­li­en, hohe Ver­mö­gens­wer­te oder Kre­di­te im Spiel sind, hilft die Ver­ein­ba­rung, kla­re Rege­lun­gen zu schaf­fen.
  2. Für Unter­neh­mer und Per­so­nen mit hohen Ver­mö­gens­wer­ten:
    • Schutz des Unter­neh­mens: Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung kann sicher­stel­len, dass betrieb­li­che Ver­mö­gens­wer­te oder Unter­neh­mens­an­tei­le wäh­rend der Tren­nungs­zeit unbe­rührt blei­ben.
    • Ver­mei­dung finan­zi­el­ler Eng­päs­se: Rege­lun­gen zu Unter­halt oder Ver­mö­gens­zu­griff ver­mei­den finan­zi­el­le Pro­ble­me.
    • Erhalt der Geschäfts­fä­hig­keit: Kla­re Abspra­chen ver­hin­dern, dass geschäft­li­che Ent­schei­dun­gen durch per­sön­li­che Kon­flik­te beein­träch­tigt wer­den.
  3. Bei Kin­dern: Um Strei­tig­kei­ten über Betreu­ung und Umgangs­recht zu ver­mei­den.
  4. Zur Ver­mei­dung von Gerichts­ver­fah­ren: Eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung spart Zeit, Geld und ner­ven­auf­rei­ben­de Aus­ein­an­der­set­zun­gen.
  5. Bei finan­zi­el­ler Abhän­gig­keit: Wenn ein Part­ner wäh­rend der Ehe wirt­schaft­lich abhän­gig war, sorgt die Ver­ein­ba­rung für finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät wäh­rend der Tren­nungs­zeit.

Muss eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung nota­ri­ell beur­kun­det wer­den?

Eine nota­ri­el­le Beur­kun­dung ist nicht immer erfor­der­lich, aber in bestimm­ten Fäl­len sinn­voll oder vor­ge­schrie­ben. Ins­be­son­de­re bei Ver­ein­ba­run­gen über Immo­bi­li­en, hohe Ver­mö­gens­wer­te oder den Aus­schluss bestimm­ter Ansprü­che ist die Beur­kun­dung not­wen­dig, um die Ver­ein­ba­rung rechts­wirk­sam zu machen.

Auch wenn die nota­ri­el­le Beur­kun­dung nicht zwin­gend erfor­der­lich ist, wird sie emp­foh­len. Sie bie­tet Sicher­heit, dass bei­de Par­tei­en die recht­li­chen Kon­se­quen­zen ver­ste­hen und die Ver­ein­ba­rung spä­ter nicht ange­foch­ten wer­den kann.

Vor­tei­le einer Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung bringt vie­le Vor­tei­le:

  • Rechts­klar­heit: Alle wich­ti­gen Fra­gen wer­den ver­bind­lich geklärt.
  • Fle­xi­bi­li­tät: Die Inhal­te kön­nen indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se der Part­ner ange­passt wer­den.
  • Kos­ten­er­spar­nis: Im Ver­gleich zu gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ist eine Ver­ein­ba­rung oft güns­ti­ger.
  • Zeit­er­spar­nis: Kon­flik­te wer­den außer­ge­richt­lich und schnel­ler gelöst.
  • Fried­li­ches Mit­ein­an­der: Kla­re Rege­lun­gen redu­zie­ren Kon­flik­te und Span­nun­gen.
  • Schutz von Kin­dern: Ver­ein­ba­run­gen zum Umgangs­recht und zur Betreu­ung tra­gen zum Wohl der Kin­der bei.

Wie wird eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung geschlos­sen?

Der Abschluss einer Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung erfolgt in meh­re­ren Schrit­ten:

  1. Bera­tung durch einen Anwalt: Eine fach­kun­di­ge Bera­tung sorgt dafür, dass Ihre Rech­te gewahrt blei­ben und die Ver­ein­ba­rung rechts­si­cher ist.
  2. Aus­ar­bei­tung der Ver­ein­ba­rung: Die Inhal­te wer­den indi­vi­du­ell aus­ge­ar­bei­tet und schrift­lich fest­ge­hal­ten.
  3. Prü­fung durch einen Notar (optio­nal): Der Notar kann die Ver­ein­ba­rung beur­kun­den, um ihre Rechts­wirk­sam­keit sicher­zu­stel­len.
  4. Unter­zeich­nung: Bei­de Part­ner unter­zeich­nen die Ver­ein­ba­rung, um sie rechts­ver­bind­lich zu machen.

Ihre Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund – Hil­fe bei Ihrer Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist eine wert­vol­le Mög­lich­keit, Kon­flik­te wäh­rend der Tren­nung zu ver­mei­den und kla­re Ver­hält­nis­se zu schaf­fen. Als erfah­re­ne Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund unter­stüt­ze ich Sie dabei, eine fai­re und rechts­si­che­re Ver­ein­ba­rung zu tref­fen. Ich neh­me mir Zeit, Ihre indi­vi­du­el­len Anlie­gen zu ver­ste­hen, und beglei­te Sie durch den gesam­ten Pro­zess.

Jetzt Kon­takt auf­neh­men

Haben Sie Fra­gen zur Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung? Möch­ten Sie wis­sen, ob eine sol­che Ver­ein­ba­rung für Sie sinn­voll ist? Kon­tak­tie­ren Sie mich für eine unver­bind­li­che Erst­be­ra­tung. Gemein­sam erar­bei­ten wir eine Lösung, die per­fekt auf Ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten ist.

Rufen Sie mich an oder schrei­ben Sie mir! Ich freue mich dar­auf, Sie in mei­ner Kanz­lei in Stral­sund will­kom­men zu hei­ßen und Ihnen bei Ihrem Anlie­gen zu hel­fen.

Rufen Sie mich an und ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min für eine unver­bind­li­che Erst­be­ra­tung.

Hier Ter­min online anfra­gen:


    Hin­weis: Bit­te beach­ten Sie, dass bei Nut­zung der Ter­min­an­fra­ge Ihre Daten über das Inter­net über­tra­gen wer­den. Ein Zugriff drit­ter Per­so­nen ist trotz des Ein­sat­zes von Ver­schlüs­se­lungs­tech­nik (TLS/SSL) nicht aus­ge­schlos­sen. Eili­ge, ver­trau­li­che und ins­be­son­de­re frist­wah­ren­de Mit­tei­lun­gen wie z.B. ein Auf­trag zur Ein­le­gung von Rechts­mit­teln für unse­re Man­dan­ten soll­ten daher aus­schließ­lich per Tele­fax, Kurier oder Post an unse­re Büro­adres­se gesen­det wer­den. Die Ver­sen­dung von E‑Mails an uns hat kei­ne frist­wah­ren­de Wir­kung. Ein Man­dats­ver­hält­nis kommt erst zustan­de, wenn der Auf­trag von uns per­sön­lich fern­münd­lich, oder schrift­lich per Post oder Tele­fax ange­nom­men wur­de.

    So errei­chen Sie uns:

    Unse­re Kanz­lei befin­det sich in der Nähe der Stral­sun­der Alt­stadt im Fran­ken­damm 57
    Bus­hal­te­stel­le “Gar­ten­stra­ße”, Lini­en 1, 3, 7, 30, 60
    Kos­ten­lo­se Park­plät­ze befin­den sich direkt vor der Kanz­lei 

    Jetzt anrufen!