Eine Scheidung bringt viele Fragen mit sich, insbesondere wenn es um die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums geht. Eine zentrale Frage betrifft dabei oft das Auto: Wer bekommt das Auto nach der Scheidung? In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Regelungen gelten und welche Faktoren bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand
Die meisten Ehepaare in Deutschland leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält, während das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Fall einer Scheidung ausgeglichen wird.
Wie wird das Auto im Zugewinnausgleich berücksichtigt? Ob das Auto in den Zugewinnausgleich einfließt, hängt davon ab, wer es gekauft hat und wie es finanziert wurde:
- Gehört das Auto nur einem Ehepartner, weil es bereits vor der Ehe angeschafft wurde oder aus dessen persönlichen Mitteln bezahlt wurde, bleibt es in dessen Eigentum.
- Wurde das Auto während der Ehe angeschafft, kann es unter den Zugewinn fallen, falls es nicht als Haushaltsgegenstand gilt.
Haushaltsgegenstand oder Vermögensgegenstand?
Ein entscheidender Faktor für die Verteilung des Autos ist die Frage, ob es als Haushaltsgegenstand oder als reines Vermögensgut zählt. Haushaltsgegenstände sind Gegenstände, die dem gemeinsamen Leben und Haushalt dienen.
Wann zählt das Auto als Haushaltsgegenstand?
- Falls das Auto hauptsächlich für gemeinsame alltägliche Zwecke genutzt wurde, kann es als Haushaltsgegenstand gelten. Dazu zählt beispielsweise die regelmäßige Verwendung für Einkäufe, Arztbesuche oder Familienausflüge.
- Ein weiteres Indiz für die Einstufung als Haushaltsgegenstand ist, wenn das Auto in erster Linie dem Transport der Kinder dient, etwa für den Schulweg oder Freizeitaktivitäten.
- Falls beide Ehepartner gleichberechtigt auf das Auto zugegriffen haben und es gemeinsam genutzt wurde, spricht dies ebenfalls für eine Einstufung als Haushaltsgegenstand.
- In diesem Fall kann eine Einigung getroffen werden, wer das Auto weiterhin nutzt, oder es muss aufgeteilt (z. B. verkauft und der Erlös geteilt) werden.
Wann zählt das Auto als Vermögensgegenstand?
- Falls das Auto primär einem Ehepartner gehört und überwiegend von ihm allein genutzt wurde, ist es eher als Vermögensgegenstand einzustufen. Ein typisches Beispiel wäre ein Fahrzeug, das von einem Ehepartner für den täglichen Arbeitsweg verwendet wird.
- Auch wenn das Auto als Statussymbol oder Wertanlage gekauft wurde und nicht für den gemeinsamen Haushalt bestimmt war, kann es als Vermögensgegenstand gelten.
- Wurde das Fahrzeug aus dem persönlichen Vermögen eines Ehepartners finanziert oder geschenkt, wird es in der Regel nicht als Haushaltsgegenstand gewertet.
- Es bleibt dann im Eigentum desjenigen, der es erworben hat, und fällt nicht unter die Regelungen zur Verteilung von Haushaltsgegenständen.
Was passiert bei gemeinsamem Eigentum?
Wenn das Fahrzeug gemeinsam finanziert wurde oder von beiden Ehepartnern genutzt wurde, kann es schwierig werden, eine faire Lösung zu finden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ein Partner übernimmt das Auto und zahlt den anderen aus. Dies geschieht oft durch eine Verrechnung mit anderen Vermögensgegenständen.
- Das Auto wird verkauft, und der Erlös wird aufgeteilt. Falls sich beide Parteien nicht einigen können, kann dies eine faire Lösung sein.
- Einvernehmliche Nutzung. In seltenen Fällen einigen sich die Ex-Partner darauf, das Fahrzeug weiterhin gemeinsam zu nutzen.
Sonderfall: Das Auto wurde durch einen Kredit finanziert
Falls das Fahrzeug noch nicht abbezahlt ist und ein Kredit darauf läuft, stellt sich die Frage “Wer zahlt die Kreditraten für den Autokredit nach der Scheidung?” Hier gilt:
- Hat nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, bleibt er auch nach der Scheidung dafür verantwortlich.
- Haben beide Partner den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, haften sie weiterhin beide für die Rückzahlung – unabhängig davon, wer das Auto behält.
- Falls eine Partei das Auto übernimmt, sollte eine vertragliche Einigung über die Übernahme der Kreditverpflichtung getroffen werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
- Es ist wichtig zu beachten, dass die finanzierende Bank einer Vertragsübernahme zustimmen muss. Andernfalls bleibt die ursprüngliche vertragliche Haftung bestehen.
Ehevertrag als Vorsorge für die Vermögensaufteilung
Ein Ehevertrag kann bereits vor oder während der Ehe Klarheit über die Aufteilung von Vermögensgegenständen schaffen. Ehepaare können darin individuell festlegen, wem das Auto im Falle einer Trennung zustehen soll. Mögliche Regelungen sind:
- Festlegung des Eigentümers: Bereits im Ehevertrag kann bestimmt werden, wer das Auto nach einer möglichen Scheidung erhält.
- Verteilung der Finanzierungslasten: Falls das Auto gemeinsam gekauft wurde, kann geregelt werden, wer den verbleibenden Kredit übernimmt.
- Nutzung nach der Trennung: Falls Kinder involviert sind, kann eine Regelung getroffen werden, dass der betreuende Elternteil das Auto weiterhin nutzen darf.
- Ausschluss vom Zugewinnausgleich: Bestimmte Vermögensgegenstände, wie ein Auto, können durch den Ehevertrag ausdrücklich vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Ein gut durchdachter Ehevertrag kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und im Trennungsfall klare Verhältnisse zu schaffen. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Familienrecht zur Beratung hinzuzuziehen, um faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen.
Wer bekommt das Auto, wenn Kinder involviert sind?
Falls Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, kann dies die Entscheidung beeinflussen. In der Regel wird das Fahrzeug dem Elternteil zugesprochen, der die Kinder überwiegend betreut, um Mobilität und Versorgung zu sichern.
Wie kann eine Einigung erzielt werden?
Da Streitigkeiten über Vermögensgegenstände zu langen und kostspieligen Gerichtsverfahren führen können, sollten Paare versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann bereits im Vorfeld Klarheit schaffen. Ist dies nicht möglich, kann eine anwaltliche Beratung helfen, eine faire Lösung zu erarbeiten.
Die Frage, wer das Auto nach der Scheidung bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Eigentumsverhältnis, der Nutzung während der Ehe, möglichen Finanzierungsverträgen und dem Wohl der Kinder. Eine außergerichtliche Einigung ist meist der beste Weg, um Konflikte zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, kann ein Anwalt für Familienrecht helfen, eine rechtssichere Lösung zu finden.
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