Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 22. Januar 2025 (Az. 2 WD 14.24) entschieden, dass ein außereheliches Verhältnis zwischen einem Soldaten und der Ehefrau eines Kameraden disziplinarrechtlich geahndet werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn beide Soldaten demselben Bataillon angehören und ein kameradschaftliches Verhältnis bestand.
Im entschiedenen Fall hatte ein Hauptfeldwebel eine Beziehung zur Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten aufgenommen – kurz nachdem dieser in Trennungsabsicht die gemeinsame Wohnung verlassen hatte. Die Affäre fand in der ehelichen Wohnung statt. Die Ehe des Mannschaftssoldaten scheiterte in der Folge. Das Gericht sah hierin eine schwerwiegende Verletzung der sogenannten Kameradschaftspflicht, die gesetzlich in § 12 Soldatengesetz (SG) geregelt ist. Als Disziplinarmaßnahme wurde eine Kürzung der Dienstbezüge verhängt.
Familienrechtliche Relevanz
Aus familienrechtlicher Sicht ist das Urteil bemerkenswert, weil es die rechtliche Bedeutung der ehelichen Treue betont – auch über den zivilrechtlichen Bereich hinaus. Nach § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Ehe eine auf Lebenszeit angelegte Gemeinschaft, die mit der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft und damit zur Treue verbunden ist. Diese Pflicht endet nicht automatisch mit dem Auszug eines Ehegatten, sondern erst mit dem Scheitern der Ehe – also dann, wenn eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft objektiv nicht mehr zu erwarten ist (§ 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Der Fall verdeutlicht, dass Treueverletzungen auch außerhalb von Scheidungsverfahren rechtliche Relevanz entfalten können, etwa im beruflichen Kontext bei Beamten oder Soldaten. Die Gerichte erkennen in bestimmten Fallkonstellationen – insbesondere bei der Verletzung beruflich oder dienstlich geschützter Vertrauensverhältnisse – die Missachtung der ehelichen Bindung als relevant für Sanktionen an.
Fazit für Betroffene
Auch wenn eheliche Treue im Zivilrecht regelmäßig keine direkten Sanktionen mehr nach sich zieht, bleibt sie ein rechtlich geschütztes Element der Ehe. In besonderen beruflichen Kontexten – wie dem militärischen Dienst – kann ein Ehebruch durchaus schwerwiegende Konsequenzen haben. Ehepartner, die sich durch eine Affäre ihres Partners oder eines Dritten belastet sehen, sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen – insbesondere dann, wenn sich eine Trennung oder Scheidung abzeichnet.
Hinweis: Eheverfehlungen wie ein Ehebruch haben im heutigen Familienrecht grundsätzlich keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen mehr. Sie können jedoch im Einzelfall mittelbare Bedeutung erlangen, etwa wenn sie konkrete Auswirkungen auf das Zusammenleben, die Erziehung der Kinder oder wirtschaftliche Verhältnisse haben. So kann z. B. ein nachgewiesenes, dauerhaftes neues Partnerschaftsverhältnis den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beeinflussen oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Ehewohnung eine Rolle spielen. Auch im Rahmen von Sorgerechtsverfahren kann ein destabilisiertes familiäres Umfeld berücksichtigt werden. Ob und inwieweit ein solches Verhalten rechtlich relevant ist, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und sollte fachanwaltlich geprüft werden.
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