Der Kindesunterhalt ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts, der die finanzielle Absicherung von Kindern nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern regelt. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich zahlreiche Fälle und möchte Ihnen mit diesem Blogbeitrag einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Kindesunterhalts geben.
1. Die Unterhaltspflicht ist gesetzlich verankert
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Sie besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Eltern sind verpflichtet, für das Wohl ihres Kindes zu sorgen, auch nach einer Trennung oder Scheidung.
2. Die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie
Die Düsseldorfer Tabelle dient als standardisierte Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie gibt Auskunft über die Höhe des Unterhalts in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.
3. Das Nettoeinkommen ist entscheidend
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Dabei werden auch bestimmte Abzüge berücksichtigt, wie z.B. berufsbedingte Aufwendungen oder Schulden. Es ist wichtig, dass beide Elternteile ihr Einkommen vollständig offenlegen, um eine faire Berechnung des Unterhalts zu gewährleisten.
4. Das Alter des Kindes beeinflusst die Höhe des Unterhalts
Mit zunehmendem Alter des Kindes steigt in der Regel auch der Unterhaltsanspruch. Die Düsseldorfer Tabelleunterscheidet nach verschiedenen Altersstufen, da sich die Bedürfnisse eines Kindes im Laufe der Jahre verändern. Ein Beispiel aus der Tabelle: Ein Kind im Alter von 6–11 Jahren hat einen höheren Unterhaltsanspruch als ein Kind unter 6 Jahren.
5. Sonderbedarf und Mehrbedarf sind zusätzliche Ansprüche
Neben dem Regelunterhalt können Kinder auch Anspruch auf Sonderbedarf (z.B. für eine Zahnspange) oder Mehrbedarf (z.B. für Nachhilfeunterricht) haben. Diese Ansprüche müssen jedoch gesondert geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass Sonderbedarf und Mehrbedarf nachgewiesen werden und sich nicht regelmäßig wiederholen, sondern in der Regel außergewöhnlich sind.
6. Der Unterhaltsanspruch besteht bis zur Vollendung der Ausbildung
Grundsätzlich besteht der Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss einer angemessenen Berufsausbildung oder eines Studiums, sofern das Kind noch in der Ausbildung ist. Auch wenn das Kind volljährig wird, kann der Anspruch fortbestehen, wenn eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht abgeschlossen ist.
7. Die Unterhaltspflicht kann bei Leistungsunfähigkeit entfallen
In Ausnahmefällen kann die Unterhaltspflicht entfallen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nachweislich leistungsunfähig ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Elternteil kein Einkommen erzielt oder aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit keine ausreichenden Mittel hat, um den Unterhalt zu leisten. In solchen Fällen kann der Unterhalt angepasst oder ausgesetzt werden.
8. Die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs ist möglich
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, kann der Unterhaltsanspruch gerichtlich durchgesetztwerden. Dies kann durch die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids oder durch eine Unterhaltsklage geschehen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Unterhalt durch das Jugendamt einziehen zu lassen, wenn der Unterhaltspflichtige weiterhin nicht zahlt.
9. Änderungen der Lebensumstände können den Unterhalt beeinflussen
Verändern sich die Lebensumstände, etwa durch eine Einkommensänderung oder eine neue Familiensituation, kann der Unterhalt angepasst werden. In diesem Fall kann ein Antrag auf eine Unterhaltsanpassung beim Familiengericht gestellt werden, um eine gerechte Berechnung vorzunehmen.
10. Der Kindesunterhalt dient dem Wohl des Kindes
Der Kindesunterhalt hat das Ziel, sicherzustellen, dass das Kind nach der Trennung der Eltern weiterhin angemessen versorgt ist und seine Bedürfnisse (wie Ernährung, Kleidung und Bildung) erfüllt werden. Der Unterhalt sollte sicherstellen, dass das Kind nach einer Trennung ein möglichst ungestörtes und stabiles Leben führen kann.
Fazit
Der Kindesunterhalt ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige und individuelle Betrachtung erfordert. Bei rechtlichen Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten bezüglich des Unterhaltsanspruchs stehe ich Ihnen als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht gerne zur Seite. Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung zum Thema Kindesunterhalt und Unterhaltsanspruch.
So erreichen Sie mich:
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Erstberatung in meiner Kanzlei in Stralsund. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – per Telefon, E‑Mail oder über mein Kontaktformular.