Rechtsanwältin Friederike Kellotat ist Fachanwältin für Familienrecht in Stralsund

Kin­des­un­ter­halt: 10 wich­ti­ge Punk­te, die Sie über die Unter­halts­pflicht wis­sen soll­ten

Der Kin­des­un­ter­halt ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Fami­li­en­rechts, der die finan­zi­el­le Absi­che­rung von Kin­dern nach einer Tren­nung oder Schei­dung der Eltern regelt. Als Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht beglei­te ich zahl­rei­che Fäl­le und möch­te Ihnen mit die­sem Blog­bei­trag einen umfas­sen­den Über­blick über die wich­tigs­ten Aspek­te des Kin­des­un­ter­halts geben.

1. Die Unter­halts­pflicht ist gesetz­lich ver­an­kert

Die Unter­halts­pflicht der Eltern gegen­über ihren Kin­dern ist im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) ver­an­kert. Sie besteht unab­hän­gig davon, ob die Eltern ver­hei­ra­tet waren oder nicht. Eltern sind ver­pflich­tet, für das Wohl ihres Kin­des zu sor­gen, auch nach einer Tren­nung oder Schei­dung.

2. Die Düs­sel­dor­fer Tabel­le als Richt­li­nie

Die Düs­sel­dor­fer Tabel­le dient als stan­dar­di­sier­te Richt­li­nie zur Berech­nung des Kin­des­un­ter­halts. Sie gibt Aus­kunft über die Höhe des Unter­halts in Abhän­gig­keit vom Net­to­ein­kom­men des unter­halts­pflich­ti­gen Eltern­teils und dem Alter des Kin­des. Die Tabel­le wird regel­mä­ßig aktua­li­siert, um den aktu­el­len Lebens­hal­tungs­kos­ten gerecht zu wer­den.

3. Das Net­to­ein­kom­men ist ent­schei­dend

Die Höhe des Kin­des­un­ter­halts rich­tet sich nach dem Net­to­ein­kom­men des unter­halts­pflich­ti­gen Eltern­teils. Dabei wer­den auch bestimm­te Abzü­ge berück­sich­tigt, wie z.B. berufs­be­ding­te Auf­wen­dun­gen oder Schul­den. Es ist wich­tig, dass bei­de Eltern­tei­le ihr Ein­kom­men voll­stän­dig offen­le­gen, um eine fai­re Berech­nung des Unter­halts zu gewähr­leis­ten.

4. Das Alter des Kin­des beein­flusst die Höhe des Unter­halts

Mit zuneh­men­dem Alter des Kin­des steigt in der Regel auch der Unter­halts­an­spruch. Die Düs­sel­dor­fer Tabel­leunter­schei­det nach ver­schie­de­nen Alters­stu­fen, da sich die Bedürf­nis­se eines Kin­des im Lau­fe der Jah­re ver­än­dern. Ein Bei­spiel aus der Tabel­le: Ein Kind im Alter von 6–11 Jah­ren hat einen höhe­ren Unter­halts­an­spruch als ein Kind unter 6 Jah­ren.

5. Son­der­be­darf und Mehr­be­darf sind zusätz­li­che Ansprü­che

Neben dem Regel­un­ter­halt kön­nen Kin­der auch Anspruch auf Son­der­be­darf (z.B. für eine Zahn­span­ge) oder Mehr­be­darf (z.B. für Nach­hil­fe­un­ter­richt) haben. Die­se Ansprü­che müs­sen jedoch geson­dert gel­tend gemacht wer­den. Wich­tig ist, dass Son­der­be­darf und Mehr­be­darf nach­ge­wie­sen wer­den und sich nicht regel­mä­ßig wie­der­ho­len, son­dern in der Regel außer­ge­wöhn­lich sind.

6. Der Unter­halts­an­spruch besteht bis zur Voll­endung der Aus­bil­dung

Grund­sätz­lich besteht der Unter­halts­an­spruch bis zum Abschluss einer ange­mes­se­nen Berufs­aus­bil­dung oder eines Stu­di­ums, sofern das Kind noch in der Aus­bil­dung ist. Auch wenn das Kind voll­jäh­rig wird, kann der Anspruch fort­be­stehen, wenn eine Aus­bil­dung oder ein Stu­di­um noch nicht abge­schlos­sen ist.

7. Die Unter­halts­pflicht kann bei Leis­tungs­un­fä­hig­keit ent­fal­len

In Aus­nah­me­fäl­len kann die Unter­halts­pflicht ent­fal­len, wenn der unter­halts­pflich­ti­ge Eltern­teil nach­weis­lich leis­tungs­un­fä­hig ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Eltern­teil kein Ein­kom­men erzielt oder auf­grund von Krank­heit oder Arbeits­lo­sig­keit kei­ne aus­rei­chen­den Mit­tel hat, um den Unter­halt zu leis­ten. In sol­chen Fäl­len kann der Unter­halt ange­passt oder aus­ge­setzt wer­den.

8. Die Durch­set­zung des Unter­halts­an­spruchs ist mög­lich

Wenn der unter­halts­pflich­ti­ge Eltern­teil den Unter­halt nicht zahlt, kann der Unter­halts­an­spruch gericht­lich durch­ge­setztwer­den. Dies kann durch die Bean­tra­gung eines Voll­stre­ckungs­be­scheids oder durch eine Unter­halts­kla­ge gesche­hen. Es gibt auch die Mög­lich­keit, den Unter­halt durch das Jugend­amt ein­zie­hen zu las­sen, wenn der Unter­halts­pflich­ti­ge wei­ter­hin nicht zahlt.

9. Ände­run­gen der Lebens­um­stän­de kön­nen den Unter­halt beein­flus­sen

Ver­än­dern sich die Lebens­um­stän­de, etwa durch eine Ein­kom­mens­än­de­rung oder eine neue Fami­li­en­si­tua­ti­on, kann der Unter­halt ange­passt wer­den. In die­sem Fall kann ein Antrag auf eine Unter­halts­an­pas­sung beim Fami­li­en­ge­richt gestellt wer­den, um eine gerech­te Berech­nung vor­zu­neh­men.

10. Der Kin­des­un­ter­halt dient dem Wohl des Kin­des

Der Kin­des­un­ter­halt hat das Ziel, sicher­zu­stel­len, dass das Kind nach der Tren­nung der Eltern wei­ter­hin ange­mes­sen ver­sorgt ist und sei­ne Bedürf­nis­se (wie Ernäh­rung, Klei­dung und Bil­dung) erfüllt wer­den. Der Unter­halt soll­te sicher­stel­len, dass das Kind nach einer Tren­nung ein mög­lichst unge­stör­tes und sta­bi­les Leben füh­ren kann.


Fazit

Der Kin­des­un­ter­halt ist ein kom­ple­xes The­ma, das eine sorg­fäl­ti­ge und indi­vi­du­el­le Betrach­tung erfor­dert. Bei recht­li­chen Unsi­cher­hei­ten oder Unstim­mig­kei­ten bezüg­lich des Unter­halts­an­spruchs ste­he ich Ihnen als erfah­re­ne Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht ger­ne zur Sei­te. Las­sen Sie sich umfas­send bera­ten, um Ihre Ansprü­che effek­tiv durch­zu­set­zen.

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