Was ist die Haus­halts­er­spar­nis?

Von einer Haus­halts­er­spar­nis spricht man, wenn der Unter­halts­schuld­ner (Ex-Part­ner) mit einem neu­en Lebens­part­ner in einer Bedarfs­ge­mein­schaft lebt.

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass ihm dadurch Erspar­nis­se in der täg­li­chen Haus­halts­füh­rung ent­ste­hen, vor­al­lem durch das eige­ne Ein­kom­men des neu­en Part­ners. Leben zwei Per­so­nen in einem Haus­halt, bedeu­tet dies nicht, dass sich Neben­kos­ten, Lebens­mit­tel­kos­ten etc. ent­spre­chend pro­por­tio­nal ver­dop­peln. Etwas ande­res gilt nur, wenn der neue Part­ner über kei­ner­lei eige­nes Ein­kom­men ver­fügt und des­sen Lebens­un­ter­halt vom Unter­halts­schuld­ner gänz­lich getra­gen wird. Die­se Haus­halts­er­spar­nis spielt unter ande­rem eine Rol­le bei der Her­ab­set­zung des Selbst­be­hal­tes des Unter­halts­pflich­ti­gen sowie bei der Bedarfs­be­rech­nung.

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