Schlagwort: Ehegattenunterhalt

  • Ehegattenunterhalt und Erwerbsobliegenheit

    Im Falle einer Trennung sind beide Ehepartnern grundsätzliche verpflichtet, den eigenen Lebensunterhalt von nun an selbst zu bestreiten. Dies ist die sog. Erwerbsobliegenheit. Eine Ausnahme hiervon wird gemacht, wenn ein Ehepartner die Betreuung eines gemeinsamen Kindes sicherstellt (Unterhalt wegen Kindesbetreuung) oder auch dann, wenn die Nichterwerbstätigkeit eines Ehegatten jahrelange eheliche Praxis war und die Ehezeit geprägt…

  • Was ist Aufstockungsunterhalt?

    Nach der Scheidung ist grundsätzlich jeder Ehegatte für die Sicherung seines Lebensunterhaltes allein verantwortlich. Bis dahin gibt es zum Ausgleich des eheprägenden Lebensstandards einen Ausgleich eines starken Einkommensunterschiedes beider Ehegatten. Damit soll der sogenannten „Hausfrauenehe“ Rechnung getragen werden, bei der regelmäßig die Ehefrau zur Kinderbetreuung und Versorgung des Haushaltes nicht oder nur in geringem Umfang…

  • Was ist die Haushaltsersparnis?

    Von einer Haushaltsersparnis spricht man, wenn der Unterhaltsschuldner (Ex-Partner) mit einem neuen Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Es ist davon auszugehen, dass ihm dadurch Ersparnisse in der täglichen Haushaltsführung entstehen, vorallem durch das eigene Einkommen des neuen Partners. Leben zwei Personen in einem Haushalt, bedeutet dies nicht, dass sich Nebenkosten, Lebensmittelkosten etc. entsprechend proportional verdoppeln.…

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