Ehegattenunterhalt und Erwerbsobliegenheit
Im Falle einer Trennung sind beide Ehepartnern grundsätzliche verpflichtet, den eigenen Lebensunterhalt von nun an selbst zu bestreiten. Dies ist die sog. Erwerbsobliegenheit. Eine Ausnahme hiervon wird gemacht, wenn ein Ehepartner die Betreuung eines gemeinsamen Kindes sicherstellt (Unterhalt wegen Kindesbetreuung) oder auch dann, wenn die Nichterwerbstätigkeit eines Ehegatten jahrelange eheliche Praxis war und die Ehezeit geprägt … Weiterlesen