Rechtsanwältin Friederike Kellotat ist Fachanwältin für Familienrecht in Stralsund

Ehe­ver­trag, Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung und Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung: Was sind die Unter­schie­de?

Was regelt ein Ehe­ver­trag? Wozu dient eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung? Und wann braucht man eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung?

Die­se Begrif­fe tau­chen oft auf, wenn es um Ehe, Tren­nung oder Schei­dung geht. In die­sem Bei­trag erklä­re ich die Unter­schie­de ein­fach und ver­ständ­lich.

Ehe­ver­trag, Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung und Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung sind wich­ti­ge Werk­zeu­ge, um Streit und Unsi­cher­heit zu ver­mei­den.

1. Was ist ein Ehe­ver­trag?

Ein Ehe­ver­trag wird ent­we­der vor oder wäh­rend der Ehe geschlos­sen. Hier legen die Ehe­part­ner fest, wie ihre recht­li­chen und finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten gere­gelt wer­den sol­len – sowohl wäh­rend der Ehe als auch für den Fall einer Tren­nung oder Schei­dung.

Die Inhal­te eines Ehe­ver­trags kön­nen sehr unter­schied­lich sein, je nach­dem, wel­che Aspek­te des Ehe­le­bens gere­gelt wer­den sol­len. Zu den typi­schen Rege­lun­gen gehö­ren:

  • Güter­stand: Es wird fest­ge­legt, wel­cher Güter­stand wäh­rend der Ehe gel­ten soll, z. B. Zuge­winn­ge­mein­schaft, Güter­tren­nung oder eine modi­fi­zier­te Form der Zuge­winn­ge­mein­schaft.
  • Unter­halts­an­sprü­che: Es wird ent­schie­den, ob und wie Unter­halts­zah­lun­gen für den Fall einer Tren­nung oder Schei­dung ver­ein­bart wer­den.
  • Alters­vor­sor­ge: Man­che Ehe­ver­trä­ge schlie­ßen den Ver­sor­gungs­aus­gleich aus, sodass kei­ne Ren­ten­an­sprü­che zwi­schen den Part­nern aus­ge­gli­chen wer­den müs­sen.

Ein Ehe­ver­trag bie­tet sehr viel Fle­xi­bi­li­tät, da er indi­vi­du­ell ange­passt wer­den kann. Aller­dings erfor­dert ein Ehe­ver­trag eine nota­ri­el­le Beur­kun­dung, damit er gül­tig ist. Ohne die nota­ri­el­le Beur­kun­dung ist der Ver­trag ungül­tig und kann vor Gericht nicht durch­ge­setzt wer­den. Der Notar stellt sicher, dass bei­de Par­tei­en die recht­li­chen Fol­gen des Ver­trags ver­ste­hen und kei­ne unkla­ren oder unfai­re Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wer­den.

Einen Rat­ge­ber zum The­ma Ehe­ver­trag fin­den Sie hier (LINK).

Für wen ist ein Ehe­ver­trag sinn­voll?
Ein Ehe­ver­trag ist beson­ders dann sinn­voll, wenn:

  • Einer der Part­ner deut­lich mehr Ver­mö­gen oder Ein­kom­men hat als der ande­re.
  • Einer der Part­ner selbst­stän­dig ist oder ein Unter­neh­men besitzt.
  • Bei­de Part­ner kla­re und ver­bind­li­che Regeln für den Ernst­fall der Tren­nung oder Schei­dung schaf­fen möch­ten.

2. Was ist eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung?

Die Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung wird nach der Tren­nung, in der Regel im Zusam­men­hang mit der Schei­dung, geschlos­sen. Sie regelt alle wich­ti­gen The­men, die im Zusam­men­hang mit der Schei­dung geklärt wer­den müs­sen. Die Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung hilft, den recht­li­chen Rah­men für die Schei­dung zu defi­nie­ren und Kon­flik­te zu ver­mei­den.

Typi­sche Inhal­te einer Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung sind:

  • Ver­mö­gens­auf­tei­lung: Wer bekommt das Haus oder die gemein­sa­me Woh­nung? Wel­che wei­te­ren Ver­mö­gens­wer­te müs­sen auf­ge­teilt wer­den?
  • Unter­halt: Wie hoch ist der nach­ehe­li­che Unter­halt, den der eine Part­ner dem ande­ren mög­li­cher­wei­se zah­len muss?
  • Sor­ge­recht und Umgangs­recht: Was pas­siert mit dem Sor­ge­recht und dem Umgangs­recht für die gemein­sa­men Kin­der?

Eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung muss in der Regel nota­ri­ell beur­kun­det wer­den, wenn sie kom­ple­xe Ver­mö­gens­re­ge­lun­gen oder den Ver­zicht auf den Ver­sor­gungs­aus­gleich ent­hält. Die­se Beur­kun­dung sorgt dafür, dass die Ver­ein­ba­rung rechts­kräf­tig wird. Für die Rege­lun­gen zu Unter­halt, Sor­ge­recht oder Umgangs­recht ist kei­ne nota­ri­el­le Beur­kun­dung zwin­gend erfor­der­lich, aber sie wird trotz­dem emp­foh­len, um spä­te­re Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den und die Ver­ein­ba­run­gen vor Gericht durch­setz­bar zu machen.

Einen Rat­ge­ber zum The­ma Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung fin­den Sie hier (LINK).

3. Was ist eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung?

Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung wird wäh­rend der Tren­nungs­pha­se geschlos­sen. Sie dient dazu, die Zeit zwi­schen der Tren­nung und der Schei­dung zu regeln. Die­se Ver­ein­ba­rung hilft dabei, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu ver­mei­den, die wäh­rend der Tren­nungs­zeit ent­ste­hen kön­nen.

Typi­sche Inhal­te einer Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung sind:

  • Wohn­si­tua­ti­on: Wer bleibt wäh­rend der Tren­nung in der gemein­sa­men Woh­nung?
  • Tren­nungs­un­ter­halt: Wie wird der Tren­nungs­un­ter­halt gere­gelt, also ob und in wel­cher Höhe einer der Part­ner dem ande­ren Unter­halt zah­len muss?
  • Finan­zen: Was pas­siert mit gemein­sa­men Kon­ten oder Kre­di­ten? Wie wer­den lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen auf­ge­teilt?
  • Umgang mit den Kin­dern: Wie wird der Umgang mit den Kin­dern orga­ni­siert, wenn das Sor­ge­recht wei­ter­hin gemein­sam aus­ge­übt wird?

Eine Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung muss nicht zwin­gend nota­ri­ell beur­kun­det wer­den, es sei denn, sie ent­hält kom­ple­xe Ver­mö­gens­re­ge­lun­gen, wie etwa die Auf­tei­lung von Immo­bi­li­en oder grö­ße­ren Ver­mö­gens­wer­ten. Für die Rege­lun­gen zu Unter­halt oder Sor­ge­recht ist eine nota­ri­el­le Beur­kun­dung nicht erfor­der­lich, aber sie wird oft emp­foh­len, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den und eine recht­lich kla­re Grund­la­ge zu schaf­fen.

Einen Rat­ge­ber zur Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung fin­den Sie hier (LINK).


Der Unter­schied auf einen Blick

Ehe­ver­tragTren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rungSchei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung
Wird vor oder wäh­rend der Ehe geschlos­sen.Wird wäh­rend der Tren­nung geschlos­sen.Wird bei oder nach der Schei­dung geschlos­sen.
Regelt die Ehe und mög­li­che Schei­dungs­fol­gen.Regelt das Zusam­men­le­ben wäh­rend der Tren­nungs­zeit.Klärt end­gül­tig alle Schei­dungs­fol­gen.
Muss nota­ri­ell beur­kun­det wer­den.Kann, je nach Inhalt, nota­ri­ell beur­kun­det wer­den.Muss meist nota­ri­ell beur­kun­det wer­den.

Mit einem guten Ver­trag las­sen sich recht­li­che und finan­zi­el­le Fra­gen früh­zei­tig klä­ren – indi­vi­du­ell und fair.​

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Frie­de­ri­ke Kel­lo­tat
Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht und Ver­fah­rens­bei­stän­din

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