Rechtsanwältin Friederike Kellotat ist Fachanwältin für Familienrecht in Stralsund

Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ver­ständ­lich erklärt — Kla­re Rege­lun­gen für den Neu­an­fang nach der Tren­nung

Ein Rat­ge­ber von Ihrer Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund

Eine Schei­dung bringt oft vie­le emo­tio­na­le und recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Um Kon­flik­te zu ver­mei­den und kla­re Ver­hält­nis­se zu schaf­fen, ist eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung eine wert­vol­le Mög­lich­keit. Doch was genau regelt eine sol­che Ver­ein­ba­rung, und war­um ist sie so wich­tig? In die­sem Bei­trag erklä­re ich Ihnen, was eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist, wann sie sinn­voll ist und wel­che Vor­tei­le sie bie­tet. Als Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund unter­stüt­ze ich Sie dabei, Ihre recht­li­chen Anlie­gen sicher und fair zu regeln.

Was ist eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung?

Eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist ein Ver­trag, in dem geschie­de­ne oder sich schei­den­de Ehe­part­ner die recht­li­chen und finan­zi­el­len Fol­gen ihrer Schei­dung regeln. Sie wird in der Regel nach der Tren­nung geschlos­sen und bie­tet eine Alter­na­ti­ve zu lang­wie­ri­gen und teu­ren Gerichts­ver­fah­ren.

In der Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung kön­nen alle wesent­li­chen Punk­te ver­bind­lich fest­ge­legt wer­den, um Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den. Die Inhal­te sind fle­xi­bel und an die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on der Ehe­part­ner anpass­bar.

Was regelt eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung?

Die Ver­ein­ba­rung kann vie­le Aspek­te abde­cken, unter ande­rem:

1. Ver­mö­gens­auf­tei­lung

  • Wie wird das gemein­sa­me Ver­mö­gen auf­ge­teilt?
  • Wer über­nimmt wel­che Schul­den?
  • Was pas­siert mit Immo­bi­li­en oder ande­ren Ver­mö­gens­wer­ten?

2. Unter­halt

  • Wie hoch ist der nach­ehe­li­che Unter­halt?
  • Gibt es Rege­lun­gen für den Kin­des­un­ter­halt?

3. Ver­sor­gungs­aus­gleich

  • Wie wer­den Ren­ten­an­sprü­che, die wäh­rend der Ehe ent­stan­den sind, auf­ge­teilt?
  • Kann ein Ver­zicht auf den Ver­sor­gungs­aus­gleich ver­ein­bart wer­den?

4. Sor­ge­recht und Umgangs­recht

  • Wie wer­den die Betreu­ung und das Umgangs­recht der Kin­der gere­gelt?
  • Wel­che Schu­le oder Betreu­ungs­ein­rich­tung sol­len die Kin­der besu­chen?

Eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung bie­tet den Vor­teil, dass alle Rege­lun­gen an einem Ort fest­ge­hal­ten wer­den und spä­ter kei­ne wei­te­ren gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen not­wen­dig sind.

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Frie­de­ri­ke Kel­lo­tat
Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht und Ver­fah­rens­bei­stän­din

Wann ist eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung sinn­voll?

Eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist immer dann rat­sam, wenn bei­de Part­ner nach einer Tren­nung kla­re Ver­hält­nis­se schaf­fen möch­ten. Beson­ders sinn­voll ist sie:

  1. Bei kom­ple­xen Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen: Wenn Immo­bi­li­en, Unter­neh­men oder grö­ße­re Ver­mö­gens­wer­te im Spiel sind, kann die Ver­ein­ba­rung hel­fen, eine gerech­te Lösung zu fin­den.
  • Für Unter­neh­mer und Per­so­nen mit hohen Ver­mö­gens­wer­ten: Die­se Ziel­grup­pe pro­fi­tiert beson­ders von einer Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung. Sie schützt nicht nur das per­sön­li­che Ver­mö­gen, son­dern auch Unter­neh­mens­wer­te und Arbeits­plät­ze. Fol­gen­de Rege­lun­gen kön­nen spe­zi­ell für Unter­neh­mer von Bedeu­tung sein:
    • Aus­schluss von Unter­neh­mens­wer­ten vom Zuge­winn­aus­gleich: Das Unter­neh­men bleibt im Besitz des Inha­bers.
    • Ver­mei­dung von Liqui­di­täts­pro­ble­men: Eine kla­re Rege­lung ver­hin­dert, dass das Unter­neh­men zur Finan­zie­rung von Aus­gleichs­zah­lun­gen ver­kauft wer­den muss.
    • Rege­lung der Betriebs­nach­fol­ge: Die Ver­ein­ba­rung kann sicher­stel­len, dass das Unter­neh­men trotz Schei­dung in der Fami­lie oder im Betrieb ver­bleibt.
    • Schutz von Inves­ti­tio­nen: Kla­re Rege­lun­gen ver­mei­den Strei­tig­kei­ten über finan­zi­el­le Bei­trä­ge wäh­rend der Ehe.
  1. Bei Kin­dern: Um Strei­tig­kei­ten über das Sor­ge­recht oder den Kin­des­un­ter­halt zu ver­mei­den.
  2. Zur Ver­mei­dung von Gerichts­ver­fah­ren: Eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung spart Zeit, Geld und Ner­ven.
  3. Wenn Unter­halt gere­gelt wer­den muss: Um eine fai­re und lang­fris­ti­ge Lösung für den nach­ehe­li­chen Unter­halt zu fin­den.

Muss eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung nota­ri­ell beur­kun­det wer­den?

In vie­len Fäl­len ist eine nota­ri­el­le Beur­kun­dung erfor­der­lich, um die Ver­ein­ba­rung rechts­wirk­sam zu machen. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Rege­lun­gen zu Immo­bi­li­en oder dem Ver­sor­gungs­aus­gleich.

Auch wenn die nota­ri­el­le Beur­kun­dung nicht zwin­gend vor­ge­schrie­ben ist, wird sie emp­foh­len, da sie sicher­stellt, dass die Ver­ein­ba­rung recht­lich bin­dend ist und bei­de Par­tei­en die Kon­se­quen­zen ver­ste­hen. Der Notar über­nimmt hier­bei eine bera­ten­de Funk­ti­on.

Vor­tei­le einer Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung bie­tet vie­le Vor­tei­le:

  • Rechts­klar­heit: Alle wich­ti­gen Fra­gen sind ver­bind­lich gere­gelt.
  • Fle­xi­bi­li­tät: Die Inhal­te kön­nen indi­vi­du­ell auf die Bedürf­nis­se der Part­ner zuge­schnit­ten wer­den.
  • Kos­ten­er­spar­nis: Im Ver­gleich zu lang­wie­ri­gen Gerichts­ver­fah­ren ist eine Ver­ein­ba­rung oft kos­ten­güns­ti­ger.
  • Zeit­er­spar­nis: Strei­tig­kei­ten wer­den außer­ge­richt­lich und schnel­ler gelöst.
  • Schutz der Kin­der: Kon­flik­te kön­nen redu­ziert und das Wohl der Kin­der geschützt wer­den.

Wie wird eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung geschlos­sen?

Die Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung wird in der Regel in Zusam­men­ar­beit mit einem Anwalt und einem Notar erstellt.

  1. Bera­tung durch einen Anwalt: Eine fach­li­che Bera­tung ist wich­tig, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Rech­te gewahrt blei­ben und die Ver­ein­ba­rung rechts­si­cher ist.
  2. Erstel­lung der Ver­ein­ba­rung: Die Inhal­te wer­den indi­vi­du­ell aus­ge­ar­bei­tet und schrift­lich fest­ge­hal­ten.
  3. Nota­ri­el­le Beur­kun­dung: Der Notar über­prüft die Ver­ein­ba­rung und sorgt dafür, dass bei­de Par­tei­en die recht­li­chen Kon­se­quen­zen ver­ste­hen.
  4. Ein­rei­chung beim Fami­li­en­ge­richt (optio­nal): Falls die Ver­ein­ba­rung Teil eines gericht­li­chen Schei­dungs­ver­fah­rens wird, kann sie beim Gericht ein­ge­reicht wer­den.

Ihre Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund – Unter­stüt­zung bei Ihrer Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Eine Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ist ein sen­si­bles und oft emo­tio­na­les The­ma. Als erfah­re­ne Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund unter­stüt­ze ich Sie dabei, eine fai­re und rechts­si­che­re Ver­ein­ba­rung zu tref­fen. Ich neh­me mir Zeit, Ihre indi­vi­du­el­len Anlie­gen zu ver­ste­hen, und beglei­te Sie durch den gesam­ten Pro­zess.

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