Dürfen Eltern über das Sparguthaben der Kinder verfügen?

Kinder haben häufig eigene Bankkonten. Es ist wichtig für Eltern, hierzu ein Urteil des OLG Frankfurt zu kennen.

Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden. Sie sind gegebenenfalls gemäß § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen, so das Oberlandesgericht Frankfurt vom 28.05.2015, Az. 5 UF 53/15.


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