Rechtsanwältin Friederike Kellotat ist Fachanwältin für Familienrecht in Stralsund

10 Fak­ten über den Ehe­gat­ten­un­ter­halt – Was Sie wis­sen soll­ten

Der Ehe­gat­ten­un­ter­halt ist ein kom­ple­xes The­ma im Fami­li­en­recht, das vie­le Unsi­cher­hei­ten auf­wirft. Als Fach­an­walt für Fami­li­en­recht möch­te ich Ihnen mit die­sem Bei­trag einen umfas­sen­den Über­blick über die wich­tigs­ten Aspek­te des Ehe­gat­ten­un­ter­halts geben.

1. Tren­nungs­un­ter­halt wäh­rend der Tren­nungs­pha­se

Der Tren­nungs­un­ter­halt sichert den Lebens­stan­dard des wirt­schaft­lich schwä­che­ren Ehe­part­ners wäh­rend der Tren­nungs­pha­se. Er wird in der Regel bis zur Rechts­kraft der Schei­dung gezahlt.

2. Nach­ehe­li­cher Unter­halt nach der Schei­dung

Der nach­ehe­li­che Unter­halt soll dem wirt­schaft­lich schwä­che­ren Ehe­part­ner hel­fen, sei­nen Lebens­stan­dard nach der Schei­dung zu sichern. Dau­er und Höhe des Unter­halts hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie der Ehe­dau­er und den Erwerbs­aus­sich­ten des anspruchs­be­rech­tig­ten Ehe­part­ners ab.

3. Bedürf­tig­keit als Vor­aus­set­zung für den Unter­halts­an­spruch

Ein Unter­halts­an­spruch besteht nur, wenn der anspruchs­be­rech­tig­te Ehe­part­ner bedürf­tig ist. Das bedeu­tet, dass der Ehe­part­ner sei­nen Lebens­un­ter­halt nicht selbst bestrei­ten kann.

4. Leis­tungs­fä­hig­keit des unter­halts­pflich­ti­gen Ehe­part­ners

Der unter­halts­pflich­ti­ge Ehe­part­ner muss in der Lage sein, den Unter­halt zu zah­len. Die Leis­tungs­fä­hig­keit wird anhand sei­nes Net­to­ein­kom­mens und der Lebens­hal­tungs­kos­ten ermit­telt.

5. Die ehe­li­chen Lebens­ver­hält­nis­se als Grund­la­ge für die Unter­halts­be­rech­nung

Der Unter­halt rich­tet sich nach den ehe­li­chen Lebens­ver­hält­nis­sen, also dem Ein­kom­men und den Lebens­hal­tungs­kos­ten bei­der Ehe­part­ner.

6. Die Dau­er des nach­ehe­li­chen Unter­halts

Die Dau­er des nach­ehe­li­chen Unter­halts hängt von Fak­to­ren wie der Ehe­dau­er, dem Alter und den Erwerbs­aus­sich­tendes berech­tig­ten Ehe­part­ners ab.

7. Befris­tung oder Her­ab­set­zung des nach­ehe­li­chen Unter­halts

Der nach­ehe­li­che Unter­halt kann unter bestimm­ten Umstän­den befris­tet oder her­ab­ge­setzt wer­den. Ein wich­ti­ger Fak­tor hier­bei ist die Erwerbs­ob­lie­gen­heit des unter­halts­be­rech­tig­ten Ehe­part­ners. Die­ser ist ver­pflich­tet, eine zumut­ba­re Erwerbs­tä­tig­keit auf­zu­neh­men, wenn er dazu in der Lage ist. Das Nicht-Ein­hal­ten die­ser Ver­pflich­tung kann zu einer Kür­zung des Unter­halts oder gar zum Ver­lust des Anspruchs füh­ren.

8. Die Bedeu­tung von Ehe­ver­trä­gen für den Unter­halt

In einem Ehe­ver­trag kön­nen Ver­ein­ba­run­gen über den Ehe­gat­ten­un­ter­halt getrof­fen wer­den. Die­se sind jedoch nicht immer wirk­sam und müs­sen im Ein­zel­fall geprüft wer­den.

9. Durch­set­zung des Unter­halts­an­spruchs

Wenn der unter­halts­pflich­ti­ge Ehe­part­ner den Unter­halt nicht zahlt, kann der Anspruch gericht­lich durch­ge­setzt wer­den.

10. Die Bedeu­tung der anwalt­li­chen Bera­tung

Der Ehe­gat­ten­un­ter­halt ist ein kom­ple­xes The­ma, das indi­vi­du­ell geprüft wer­den muss. Eine anwalt­li­che Bera­tung ist uner­läss­lich, um Ihre Unter­halts­an­sprü­che opti­mal durch­zu­set­zen.

Fazit

Der Ehe­gat­ten­un­ter­halt ist ein kom­ple­xes The­ma im Fami­li­en­recht, das eine sorg­fäl­ti­ge und indi­vi­du­el­le Betrach­tung erfor­dert. Als Fach­an­walt für Fami­li­en­recht ste­he ich Ihnen ger­ne zur Sei­te, um Sie in allen Fra­gen rund um den Ehe­gat­ten­un­ter­halt zu bera­ten und zu unter­stüt­zen.

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