Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist in Eheverträgen ein häufig diskutiertes Thema – insbesondere bei sogenannten Alleinverdienerehen. Doch unter welchen Voraussetzungen ist ein solcher Ausschluss rechtlich zulässig?
BGH: Ausschluss bei angemessener Kompensation zulässig
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein vertraglich vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs auch dann wirksam sein, wenn ein Ehegatte während der Ehezeit allein erwerbstätig war. Voraussetzung ist jedoch, dass die wirtschaftlich benachteiligte Partei angemessen kompensiert wird.
In dem BGH-Urteil vom 29. Januar 2014 (Az. XII ZB 303/13) wurde genau diese Konstellation bewertet. Der alleinverdienende Ehemann schloss mit seiner Ehefrau einen Ehevertrag, der den Versorgungsausgleich vollständig ausschloss. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Nachteile erhielt die Ehefrau unter anderem:
- die Finanzierung einer privaten Kapitallebensversicherung sowie
- die Übertragung einer Immobilie.
Nach Auffassung des Gerichts reichten diese Kompensationsleistungen aus, um die ehevertragliche Regelung wirksam zu gestalten.
Rechtliche Bewertung und Handlungsempfehlung
Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann bei entsprechender vertraglicher Gestaltung auch in einer Alleinverdienerehe Bestand haben. Entscheidend ist, dass keine einseitige und unangemessene Benachteiligung eines Ehegatten erfolgt. Eine pauschale Unwirksamkeit bei Alleinverdienerehen besteht nicht.
Wichtig: Jeder Ehevertrag unterliegt einer individuellen Wirksamkeitskontrolle. Es ist daher dringend empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen und eine faire Kompensation im Vertrag festzuhalten.
Was Mandanten wissen sollten
Auch in einer Alleinverdienerehe kann ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtlich zulässig sein – sofern eine ausreichende Kompensation erfolgt. Eheverträge sollten sorgfältig und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gestaltet werden.
Sie benötigen rechtliche Beratung zur Gestaltung eines Ehevertrags oder zur Frage des Versorgungsausgleichs? Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen gerne mit meiner Erfahrung zur Seite.