Ver­sor­gungs­aus­gleich bei Allein­ver­die­ner­ehe: Wann ist ein voll­stän­di­ger Aus­schluss im Ehe­ver­trag zuläs­sig?

Der voll­stän­di­ge Aus­schluss des Ver­sor­gungs­aus­gleichs ist in Ehe­ver­trä­gen ein häu­fig dis­ku­tier­tes The­ma – ins­be­son­de­re bei soge­nann­ten Allein­ver­die­ner­ehen. Doch unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ist ein sol­cher Aus­schluss recht­lich zuläs­sig?

BGH: Aus­schluss bei ange­mes­se­ner Kom­pen­sa­ti­on zuläs­sig

Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) kann ein ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Aus­schluss des Ver­sor­gungs­aus­gleichs auch dann wirk­sam sein, wenn ein Ehe­gat­te wäh­rend der Ehe­zeit allein erwerbs­tä­tig war. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass die wirt­schaft­lich benach­tei­lig­te Par­tei ange­mes­sen kom­pen­siert wird.

In dem BGH-Urteil vom 29. Janu­ar 2014 (Az. XII ZB 303/13) wur­de genau die­se Kon­stel­la­ti­on bewer­tet. Der allein­ver­die­nen­de Ehe­mann schloss mit sei­ner Ehe­frau einen Ehe­ver­trag, der den Ver­sor­gungs­aus­gleich voll­stän­dig aus­schloss. Zur Abmil­de­rung der wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le erhielt die Ehe­frau unter ande­rem:

  • die Finan­zie­rung einer pri­va­ten Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung sowie
  • die Über­tra­gung einer Immo­bi­lie.

Nach Auf­fas­sung des Gerichts reich­ten die­se Kom­pen­sa­ti­ons­leis­tun­gen aus, um die ehe­ver­trag­li­che Rege­lung wirk­sam zu gestal­ten.

Recht­li­che Bewer­tung und Hand­lungs­emp­feh­lung

Ein Aus­schluss des Ver­sor­gungs­aus­gleichs kann bei ent­spre­chen­der ver­trag­li­cher Gestal­tung auch in einer Allein­ver­die­ner­ehe Bestand haben. Ent­schei­dend ist, dass kei­ne ein­sei­ti­ge und unan­ge­mes­se­ne Benach­tei­li­gung eines Ehe­gat­ten erfolgt. Eine pau­scha­le Unwirk­sam­keit bei Allein­ver­die­ner­ehen besteht nicht.

Wich­tig: Jeder Ehe­ver­trag unter­liegt einer indi­vi­du­el­len Wirk­sam­keits­kon­trol­le. Es ist daher drin­gend emp­feh­lens­wert, sich anwalt­lich bera­ten zu las­sen und eine fai­re Kom­pen­sa­ti­on im Ver­trag fest­zu­hal­ten.

Was Man­dan­ten wis­sen soll­ten

Auch in einer Allein­ver­die­ner­ehe kann ein voll­stän­di­ger Aus­schluss des Ver­sor­gungs­aus­gleichs recht­lich zuläs­sig sein – sofern eine aus­rei­chen­de Kom­pen­sa­ti­on erfolgt. Ehe­ver­trä­ge soll­ten sorg­fäl­tig und unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Recht­spre­chung gestal­tet wer­den.


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