Schlagwort: Trennungsunterhalt

  • Berech­nung des Tren­nungs­un­ter­hal­tes

    Sinn des Tren­nungs­un­ter­hal­tes ist es, die ehe­äh­li­chen Lebens­ver­hält­nis­se noch eine Wei­le zu wah­ren. Bei der Ermitt­lung des Tren­nungs­un­ter­halts­an­spru­ches wird auf die Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se bei­der Ehe­gat­ten abge­stellt. Die­se wer­den zuein­an­der ins Ver­hält­nis gesetzt, die Hälf­te der Dif­fe­renz steht jedem Ehe­gat­ten zu. Man spricht hier von der soge­nann­ten Quo­telung: das monat­li­che berei­nig­te Net­to­ein­kom­men bei­der Part­ner wird addiert und…

  • Unter­halt wegen Kin­des­be­treu­ung

    In den ers­ten drei Jah­ren nach der Geburt eines Kin­des hat der betreu­en­de Eltern­teil im Fal­le des Getrennt­le­bens einen ori­gi­nä­ren Unter­halts­an­spruch neben dem Anspruch auf Kin­des­un­ter­halt. Die­ser Unter­halts­an­spruch ist unab­hän­gig von dem eige­nen Unter­halts­an­spruch des Kin­des gegen den nicht­be­treu­en­den Eltern­teil, er steht viel­mehr dem betreu­en­den Eltern­teil selbst zu. Ver­län­ger­ter Anspruch im Ein­zel­fall mög­lich Nach den…

  • Was ist die Haus­halts­er­spar­nis?

    Von einer Haus­halts­er­spar­nis spricht man, wenn der Unter­halts­schuld­ner (Ex-Part­ner) mit einem neu­en Lebens­part­ner in einer Bedarfs­ge­mein­schaft lebt. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass ihm dadurch Erspar­nis­se in der täg­li­chen Haus­halts­füh­rung ent­ste­hen, vor­al­lem durch das eige­ne Ein­kom­men des neu­en Part­ners. Leben zwei Per­so­nen in einem Haus­halt, bedeu­tet dies nicht, dass sich Neben­kos­ten, Lebens­mit­tel­kos­ten etc. ent­spre­chend pro­por­tio­nal ver­dop­peln.…

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