Opferschutz nach dem Gewaltschutzgesetz
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Opfern zahlreiche Schutzregelungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Opfer vor weiteren Gewalttagen zu schützen. Die Maßnahmen richten sich gegen Täter, die Gewalt angedroht oder ausgeübt haben. Auch in Fällen des Stalking (Nachstellen) werden diese Regeln angewendet. Betretungsverbot, § 1 Abs. 1 Nr. 1 GewSchG Dem Täter wird untersagt, die Wohnung des Opfers zu betreten. Näherungsverbot, § … Weiterlesen