Was ist der Zugewinnausgleich?

Im Rahmen der Scheidung wird soll das gemeinsame Vermögen gerecht geteilt werden. Hierzu wird geschaut, wieviel Vermögen beide Ehepartner erwirtschaftet haben, um dann eine gerechte Teilung der Vermögensmasse vorzunehmen. Dabei wird bei jedem Ehepartner separat nach dem sogenannten Anfangsvermögen und dem sogenannten Endvermögen geschaut.

Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, dass jeder Ehegatte zum Tag der Eheschließung besaß, also alle Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen, Luxusgüter, Immobilien und auch Gewerbebetriebe. Schulden können abgezogen werden.

Das Endvermögen ist das entsprechende Spiegelbild, wobei maßgeblicher Zeitpunkt hier die Zustellung des Scheidungsantrages an den jeweils anderen Ehepartner ist.

Der Zugewinn eines jeden Ehegatten ist nun die Differenz aus End- und Anfangsvermögen, also alles, was man in der Ehe erwirtschaftet hat. Der Zugewinnausgleich besteht nun darin, die beiden Vermögenszuwächse der Ehepartner gegenüberzustellen und die Differenz zu ermitteln, damit dann die Hälfte der Differenz des Vermögenszuwachses dem Ehepartner mit dem geringeren Vermögenszuwachs ausgeglichen werden kann.

Hier gibt es noch ein paar Besonderheiten, insbesondere wenn ein Ehepartner Schulden in die Ehe eingebracht hat. Bei Erbschaften und Schenkungen wird oft pauschal behauptet, diese würden nicht mit in den Zugewinn fallen. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Wertveränderungen werden hier nämlich sehr wohl berücksichtigt.

Wie dies im einzelnen aussieht, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.


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