Das Namensrecht in Deutschland wird zum 1. Mai 2025 grundlegend reformiert. Die neuen Regelungen ermöglichen deutlich mehr Flexibilität bei der Namenswahl – für Ehepaare, Kinder, Patchworkfamilien und Adoptierte. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich konkret ändert, welche neuen Möglichkeiten zur Namensänderung bestehen und wie Sie Ihre familienrechtliche Situation rechtskonform gestalten können.
Die wichtigsten Änderungen im Namensrecht ab Mai 2025
1. Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
- Ehepartner können künftig einen gemeinsamen Doppelnamen führen – mit oder ohne Bindestrich, in freier Reihenfolge.
- Auch Kinder erhalten die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen, bestehend aus den Nachnamen beider Eltern – unabhängig vom Familienstand der Eltern.
- Wird kein Geburtsname festgelegt, wird der Doppelname automatisch alphabetisch gebildet.
- Eine nachträgliche Änderung ist möglich – mit Einwilligung des Kindes ab fünf Jahren.
2. Namensänderung bei Trennung, Scheidung oder Tod
- Kinder dürfen nach einer Scheidung oder dem Tod eines Elternteils den Namen des betreuenden Elternteils annehmen.
- Auch volljährige Kinder können eine Änderung ihres Namens beantragen, unabhängig vom Wohnsitz.
- Bei Einbenennung durch Stiefeltern ist die Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils (sofern sorgeberechtigt) und des Kindes erforderlich.
3. Rückbenennung bei Stiefkindern
- Hat ein Kind bei Heirat des Elternteils den Namen des Stiefelternteils angenommen, ist bei Scheidung oder Auszug eine Rückkehr zum ursprünglichen Namen möglich.
4. Namensrecht bei Adoption
- Volljährige Adoptierte können künftig:
- ihren bisherigen Namen beibehalten,
- den Namen der Adoptiveltern annehmen oder
- einen Doppelnamen aus beiden Namen führen.
- Auch für vor dem 1. Mai 2025 Adoptierte bestehen erweiterte Optionen zur nachträglichen Namenswahl.
5. Internationale Bezüge
- Der maßgebliche Anknüpfungspunkt im Namensrecht ist künftig der gewöhnliche Aufenthalt, nicht mehr die Staatsangehörigkeit.
- Deutsche im Ausland unterliegen dem dortigen Recht, können jedoch durch Erklärung deutsches Namensrecht wählen.
6. Minderheitenschutz und kulturelle Namensformen
- Angehörige nationaler Minderheiten (Sorben, Friesen, Dänen) erhalten mehr Gestaltungsfreiheit bei geschlechtsspezifischen oder kulturell geprägten Namen.
- Erlaubt sind z. B. sorbische Namensendungen wie „-owa“ oder friesische patronymische Formen wie „Jansen“.
Fazit
Die Reform des Namensrechts 2025 schafft neue rechtliche Spielräume für Familien, Paare und Einzelpersonen. Gerade bei gemeinsamen Kindern, Patchworkkonstellationen oder nach Scheidung ist die Namensführung nun deutlich anpassungsfähiger. Zugleich steigen die Anforderungen an eine rechtskonforme Umsetzung – etwa bei Einwilligungen, Fristen und gerichtlicher Genehmigung.
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