Rechtsanwältin Friederike Kellotat ist Fachanwältin für Familienrecht in Stralsund

Ehe­ver­trag ver­ständ­lich erklärt – War­um eine recht­zei­ti­ge Rege­lung wich­tig ist

Ein Rat­ge­ber von Ihrer Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund

Ein Ehe­ver­trag ist ein wich­ti­ges recht­li­ches Instru­ment für Paa­re, die vor oder wäh­rend der Ehe kla­re Rege­lun­gen zu recht­li­chen und finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten tref­fen möch­ten. Er bie­tet indi­vi­du­el­le Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, um Kon­flik­te zu ver­mei­den und Sicher­heit zu schaf­fen. In die­sem Bei­trag erklä­re ich Ihnen, was ein Ehe­ver­trag ist, wann er sinn­voll ist und wie Sie davon pro­fi­tie­ren kön­nen. Als Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund ste­he ich Ihnen bei allen Fra­gen rund um den Ehe­ver­trag zur Sei­te.

War­um ist ein Ehe­ver­trag wich­tig?

Die Ehe ist nicht nur eine emo­tio­na­le Ver­bin­dung, son­dern auch eine recht­li­che Part­ner­schaft. Ohne einen Ehe­ver­trag gel­ten die gesetz­li­chen Rege­lun­gen des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs (BGB). Die­se Stan­dard­re­ge­lun­gen sind jedoch nicht für alle Paa­re ide­al. Ein Ehe­ver­trag ermög­licht es, die gesetz­li­che Vor­ga­be indi­vi­du­ell anzu­pas­sen und auf die per­sön­li­chen Lebens­um­stän­de der Ehe­part­ner abzu­stim­men.

Ohne Ehe­ver­trag gel­ten fol­gen­de gesetz­li­che Rege­lun­gen:

  • Zuge­winn­ge­mein­schaft: Das wäh­rend der Ehe erwirt­schaf­te­te Ver­mö­gen wird bei einer Schei­dung gleich­mä­ßig zwi­schen den Part­nern auf­ge­teilt.
  • Ver­sor­gungs­aus­gleich: Ren­ten­an­sprü­che, die wäh­rend der Ehe erwor­ben wur­den, wer­den zwi­schen den Part­nern aus­ge­gli­chen.
  • Unter­halts­an­sprü­che: Ein Part­ner kann nach der Schei­dung Anspruch auf nach­ehe­li­chen Unter­halt haben.

Die­se Rege­lun­gen sind nicht immer gerecht oder prak­ti­ka­bel. Ein Ehe­ver­trag bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, die­se Punk­te indi­vi­du­ell zu regeln.

Was regelt ein Ehe­ver­trag?

Ein Ehe­ver­trag ist fle­xi­bel und kann an die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se eines Paa­res ange­passt wer­den. Typi­sche Inhal­te sind:

1. Güter­stand

Der Ehe­ver­trag legt fest, wel­cher Güter­stand in der Ehe gel­ten soll. Es gibt drei Haupt­for­men:

  • Zuge­winn­ge­mein­schaft: Die gesetz­li­che Rege­lung, die ohne Ehe­ver­trag gilt.
  • Güter­tren­nung: Hier blei­ben die Ver­mö­gens­wer­te der Ehe­part­ner strikt getrennt. Dies ist sinn­voll, wenn ein Part­ner ein Unter­neh­men besitzt und des­sen Sub­stanz schüt­zen möch­te.
  • Modi­fi­zier­te Zuge­winn­ge­mein­schaft: Eine fle­xi­ble Vari­an­te, bei der bestimm­te Ver­mö­gens­wer­te vom Zuge­winn­aus­gleich aus­ge­nom­men wer­den kön­nen.

2. Unter­halt

Im Ehe­ver­trag kann fest­ge­legt wer­den, ob und in wel­cher Höhe ein Part­ner nach der Schei­dung Unter­halt zah­len muss. Beson­ders wich­tig ist dies, wenn ein Part­ner wäh­rend der Ehe auf Ein­kom­men ver­zich­tet, um die Fami­lie zu unter­stüt­zen.

3. Ver­sor­gungs­aus­gleich

Ren­ten­an­sprü­che, die wäh­rend der Ehe ent­ste­hen, kön­nen durch einen Ehe­ver­trag aus­ge­schlos­sen oder ange­passt wer­den. Dies ist vor allem dann sinn­voll, wenn bei­de Part­ner eigen­stän­dig für ihre Alters­vor­sor­ge sor­gen.

4. Ver­mö­gens­auf­tei­lung

Der Ver­trag kann regeln, wie gemein­sa­mes Ver­mö­gen im Fal­le einer Schei­dung auf­ge­teilt wird. Dies betrifft bei­spiels­wei­se Immo­bi­li­en, Kon­ten oder Wert­ge­gen­stän­de.

5. Erb­schaft und Schen­kung

Ein Ehe­ver­trag kann bestim­men, wie Schen­kun­gen oder Erb­schaf­ten behan­delt wer­den. Dies ist beson­ders rele­vant, wenn eine Fami­lie bestimm­te Ver­mö­gens­wer­te inner­halb der Fami­lie hal­ten möch­te.

Wann ist ein Ehe­ver­trag sinn­voll?

Ein Ehe­ver­trag ist nicht für jedes Paar not­wen­dig. Es gibt jedoch bestimm­te Situa­tio­nen, in denen ein Ehe­ver­trag beson­ders rat­sam ist:

  1. Unter­schied­li­che Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se: Wenn ein Part­ner deut­lich mehr Ver­mö­gen oder Ein­kom­men hat als der ande­re, kann ein Ehe­ver­trag für kla­re Ver­hält­nis­se sor­gen.
  2. Selbst­stän­dig­keit oder Unter­neh­mer­tum: Ein Ehe­ver­trag kann ver­hin­dern, dass ein Unter­neh­men bei einer Schei­dung auf­ge­teilt wer­den muss.
  3. Hohe Ver­mö­gens­wer­te: Per­so­nen mit hohem Pri­vat­ver­mö­gen kön­nen durch einen Ehe­ver­trag sicher­stel­len, dass Erb­schaf­ten, Schen­kun­gen oder grö­ße­re Ver­mö­gens­wer­te geschützt blei­ben und nicht durch einen Zuge­winn­aus­gleich gefähr­det wer­den.
  4. Patch­work-Fami­li­en: Wenn einer oder bei­de Part­ner Kin­der aus frü­he­ren Bezie­hun­gen haben, kann ein Ehe­ver­trag sicher­stel­len, dass deren Inter­es­sen geschützt wer­den.
  5. Erb­schaf­ten: Ein Ehe­ver­trag kann fest­le­gen, dass Erb­schaf­ten vom Zuge­winn­aus­gleich aus­ge­schlos­sen sind.

Ehe­ver­trag für Per­so­nen mit hohen Ver­mö­gens­wer­ten und Unter­neh­mer

Für Per­so­nen mit hohen Ver­mö­gens­wer­ten und Unter­neh­mer bie­tet ein Ehe­ver­trag beson­de­re Vor­tei­le. Hier geht es nicht nur um den Schutz des per­sön­li­chen Ver­mö­gens, son­dern auch um den Erhalt von Unter­neh­mens­wer­ten und den Schutz von Arbeits­plät­zen. Fol­gen­de Rege­lun­gen kön­nen spe­zi­ell für Unter­neh­mer von Bedeu­tung sein:

  • Aus­schluss von Unter­neh­mens­wer­ten vom Zuge­winn­aus­gleich: Der Ehe­ver­trag kann fest­le­gen, dass das Unter­neh­men nicht in die Ver­mö­gens­auf­tei­lung ein­be­zo­gen wird.
  • Rege­lun­gen zur Betriebs­nach­fol­ge: Ein Ehe­ver­trag kann sicher­stel­len, dass das Unter­neh­men auch nach einer Schei­dung in der Fami­lie oder im Betrieb ver­bleibt.
  • Ver­mei­dung von Liqui­di­täts­pro­ble­men: Ohne Ehe­ver­trag könn­te es not­wen­dig wer­den, das Unter­neh­men zu ver­kau­fen, um einen Zuge­winn­aus­gleich zu finan­zie­ren. Ein Ehe­ver­trag kann dies ver­hin­dern.
  • Klä­rung der Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se bei Schen­kun­gen oder Inves­ti­tio­nen: Gera­de bei Fami­li­en­un­ter­neh­men ist es wich­tig, Ver­mö­gens­flüs­se klar zu regeln.

Wann und wie wird ein Ehe­ver­trag geschlos­sen?

Ein Ehe­ver­trag kann sowohl vor als auch wäh­rend der Ehe geschlos­sen wer­den. Der bes­te Zeit­punkt ist jedoch vor der Hoch­zeit, da bei­de Part­ner dann oft noch ent­spann­ter über die Rege­lun­gen ver­han­deln kön­nen. Wich­tig ist, dass der Ver­trag nota­ri­ell beur­kun­det wird. Ohne die­se Beur­kun­dung ist der Ehe­ver­trag ungül­tig.

Der Notar sorgt dafür, dass bei­de Part­ner die Inhal­te und Kon­se­quen­zen des Ver­trags ver­ste­hen. Eine recht­li­che Bera­tung durch eine erfah­re­ne Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht ist eben­falls rat­sam, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­trag fair und rechts­wirk­sam ist.

Was pas­siert, wenn kein Ehe­ver­trag besteht?

Ohne Ehe­ver­trag gel­ten die gesetz­li­chen Rege­lun­gen. Das bedeu­tet, dass im Fal­le einer Schei­dung das gemein­sa­me Ver­mö­gen auf­ge­teilt wird, Ren­ten­an­sprü­che aus­ge­gli­chen wer­den und Unter­halts­an­sprü­che bestehen kön­nen. Die­se Stan­dard­re­ge­lun­gen kön­nen jedoch zu Kon­flik­ten füh­ren, ins­be­son­de­re wenn die finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se der Ehe­part­ner unter­schied­lich sind.

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Frie­de­ri­ke Kel­lo­tat
Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht und Ver­fah­rens­bei­stän­din

Ehe­ver­trag und Fair­ness – Wor­auf kommt es an?

Ein Ehe­ver­trag darf nicht ein­sei­tig sein. Wenn ein Ver­trag einen Part­ner stark benach­tei­ligt, kann er vor Gericht für unwirk­sam erklärt wer­den. Daher ist es wich­tig, dass bei­de Part­ner ehr­lich und offen mit­ein­an­der umge­hen. Eine aus­ge­wo­ge­ne Rege­lung ist ent­schei­dend.

Ihre Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund – Pro­fes­sio­nel­le Bera­tung und indi­vi­du­el­le Lösun­gen

Ein Ehe­ver­trag ist ein sen­si­bles The­ma, das eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung erfor­dert. Als erfah­re­ne Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht in Stral­sund unter­stüt­ze ich Sie dabei, einen Ver­trag zu erstel­len, der Ihre Inter­es­sen wahrt und recht­lich wirk­sam ist. Ich neh­me mir Zeit für Sie, erklä­re alle recht­li­chen Aspek­te ver­ständ­lich und hel­fe Ihnen, eine fai­re und aus­ge­wo­ge­ne Lösung zu fin­den.

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    Ich möchte mich ganz herzlich bedanken für die gute zusammenarbeit. Frau Kellotat hat mich in meinen rechtsfall sehr gut vertreten. Ich kann die Kamzlei nur weiter empfehlen...
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    Birgit Müller
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    War sehr zufrieden , kompetent und sachlich!
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    Gute Beratung, verständnisvolle Mitarbeiter, einfach zu empfehlen. Top...
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    Gabi Warmbier
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    Lea Naumann
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    👍 Beste Anwältin 👍 Danke für die tolle Beratung und schnelle Lösung. 🏆

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