Umzug nach der Trennung

Möchte ein Elternteil mit einem oder mehreren gemeinsamen Kindern nach der Trennung den Wohnort wechseln, so entsteht bei gemeinsamen Sorgerecht häufig Streit über das Aufenthaltsbetimmungsrecht für das Kind. Während der eine Elternteil gute Gründe hat – sei es beruflicher oder familiärer Natur – in eine andere Stadt zu ziehen, möchte der andere Elternteil das Kind in seiner Nähe behalten und dem Kind die gewohnte Umgebung und das soziale Umfeld erhalten. Richtig ist, dass ein Elternteil nicht verhindern kann, dass der andere Elternteil umzieht. Wohl aber ist die Frage offen, ob das Kind dann mit dem Elternteil mitziehen darf oder nicht. 

Wer ist Hauptbezugsperson des Kindes?

Bei dieser Entscheidung spielen für das Gericht verschiedene Faktoren eine Rolle. Unter anderem wird geprüft, welcher Elternteil als Hauptbezugsperson angenommen werden kann. Ist die Trennung der Eltern ganz frisch, so wird darzulegen sein, ob die Betreuung des Kindes weitestgehend gemeinschaftlich erfolgte oder (beispielsweise bei Montagetätigkeit eines Elternteils) durch den anderen Elternteil überwiegend alleine erfolgte. 

Welche Faktoren sind für den Umzug noch wichtig?

Wenn diese Frage nach einem hauptbetreuenden Elternteil nicht eindeutig geklärt werden kann, spielen weitere Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die Geschwisterbindung, der Wille des Kindes oder auch die Frage des Förderprinzips. Hierbei schaut das Gericht, welcher Elternteil besser in der Lage ist, das Kind in seiner geistigen und körperlichen Entwicklung zu fördern. Begehrt ein Elternteil den Umzug während der Grundschulzeit, so kann das Gericht beispielsweise auch beschließen, dass das Kind zwar mit dem Elternteil mitziehen darf und diesem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, zugleich aber festlegen, dass dies erst nach Beendigung der Grundschulzeit geschieht, um einen mehrfachen Schulwechsel zu verhindern. 

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