Schlagwort: Schwangerschaft

  • Kündigungsschutz bei künstlicher Befruchtung

    Für Schwangere hat der Gesetzgeber im Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz festgelegt. Dieser Schutz beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft, § 9 Abs. 1 MuSchG. Bei künstlichen Befruchtungen stellt sich die Frage, ab wann dieser Kündigungsschutz greift. Besonderheit bei künstlicher Befruchtung Lässt sich eine Frau Eizellen entnehmen und außerhalb ihres Körpers („invitro“, d.h.…

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