Bedrohungen über Facebook rechtfertigen Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz

Bedrohungen über Facebook können ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. In dem Fall hatte eine Bekannte eine Mutter und deren 7jährigen Sohn auf Facebook massiv beleidigt und bedroht – sie bezeichnete die Frau als „Mongotochter“ und ihren Sohn als „dreckigen“ Jungen. Dabei kündigte sie … Weiterlesen

Jetzt anrufen!