Schlagwort: Kindergarten
Unterhalt: Kosten der Hortbetreuung als Mehrkosten?
Kosten von Kinderkrippe, Kindergarten oder Hortbetreuung können als Mehrbedarf beim Unterhalt berücksichtigt werden.
Kosten von Kinderkrippe, Kindergarten oder Hortbetreuung können als Mehrbedarf beim Unterhalt berücksichtigt werden.