Coro­na: Eltern­teil darf von gericht­lich gere­gel­tem Umgang wegen Pan­de­mie nicht ein­sei­tig abwei­chen

Ein fami­li­en­ge­richt­lich gere­gel­ter Umgang des Kin­des mit dem ande­ren Eltern­teil darf ohne recht­fer­ti­gen­de Ände­rungs­ent­schei­dung des Fami­li­en­ge­richts nicht unter Hin­weis auf die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wegen der Ver­brei­tung des Coro­na-Virus ver­wei­gert wer­den.
Gegen einen Eltern­teil, der den Umgang nicht gewährt, kann ein Ord­nungs­geld ver­hängt wer­den, ent­schied das Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main (OLG) am 08. Juni 2020.

Was war gesche­hen?

Mut­ter ver­wei­ger­te Umgang wegen Coro­na

Der Vater hat­te ein regel­mä­ßi­ges Umgangs­recht (Wochen­en­de sowie Feri­en­um­gang) auf Grund eines Gerichts­be­schlus­ses. Das 10jährige Kind leb­te bei der Mut­ter.

Die Mut­ter teil­te dem Vater mit, dass sie den direk­ten Umgang zwi­schen dem Vater und dem Kind aus­set­ze, da im Haus­halt Coro­na-Risi­ko­grup­pen leb­ten. Der Vater kön­ne mit dem Kind tele­fo­nie­ren und es auf dem Bal­kon sehen. Mit im Haus, jedoch nicht in der­sel­ben Woh­nung, woh­nen die Groß­el­tern des Kin­des.

Rechtsanwältin Friederike Kellotat Scheidungsanwältin in Stralsund Kanzlei für Familienrecht

„Sie haben Fra­gen zum Umgangs­recht unter Coro­na-Bedi­nun­gen? Wir bera­ten Sie gern.“

Rechts­an­wäl­tin Frie­de­ri­ke Kel­lo­tat

Fami­li­en­ge­richt setzt 300 Euro Ord­nungs­geld fest

Auf Antrag des Vaters setz­te das zustän­di­ge Fami­li­en­ge­richt (Amts­ge­richt) wegen Zuwi­der­hand­lung gegen die gericht­lich fest­ge­leg­te Umgangs­re­ge­lung ein Ord­nungs­geld gegen die Mut­ter i.H.v. 300 € fest.

Hier­ge­gen leg­te die Mut­ter Rechts­mit­tel beim OLG Frankfurt/M. ein.

Was sag­te das OLG Frankfurt/M.?

Das OLG Frankfurt/M. hat das Ord­nungs­geld von 300 € bestä­tigt.

Grund­sätz­lich hät­ten die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wegen der Ver­brei­tung des Coro­na-Virus zu kei­nem Zeit­punkt dazu geführt, dass Umgangs­kon­tak­te von Eltern­tei­len mit ihren Kin­dern nicht mehr statt­fin­den kön­nen bzw. konn­ten. Die Emp­feh­lung, sozia­le Kon­tak­te mög­lichst zu ver­mei­den, bezie­he sich nicht auf die Kern­fa­mi­lie. Hier­zu gehör­ten auch Eltern in ver­schie­de­nen Haus­hal­ten.

Gericht: Umgangs­recht gilt auch wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie

„Der Umgang zwi­schen dem nicht betreu­en­den Eltern­teil und dem Kind gehört zum abso­lut not­wen­di­gen Mini­mum zwi­schen­mensch­li­cher Kon­tak­te und unter­fällt damit einem Aus­nah­me­tat­be­stand.“

Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main, Beschluss vom 08.07.2020, Az. 1 WF 102/20

Den Voll­text der Ent­schei­dung fin­den Sie hier: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001423

Jetzt anrufen!