Einvernehmliche Trennung regeln – Trennungsfolgenvereinbarung

Was ist eine Trennungsfolgenvereinbarung? Wenn sich ein Ehepaar auseinandergelebt hat und sich zunächst trennen, aber gleichzeitig die Möglichkeit einer Versöhnung offenhalten möchte, gibt es oft viele regelungsbedürftige Punkte:

Es sind ciele Fragen sind zu klären, z. B.:

  • Wer bewohnt weiterhin die vormals gemeinsame Wohnung?
  • Bei wem bleiben die gemeinsamen Kinder und wie hoch ist der Unterhalsanspruch der Kinder?
  • Was geschieht mit gemeinsamen Immobilien oder gemeinsamen Krediten?
  • Wie regelt man auf faire Weise die täglichen Kontoabgänge, wenn zuvor mit einem gemeinsamen Konto gewirtschaftet wurde?
  • Wie werden starke Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern ausgeglichen?

All diese offenen Fragen sollten zur Rechts- und zur inneren Sicherheit beider Eheleute fair und vernünftig geregelt werden, damit beide ihre Entscheidung für oder gegeneinander frei von Zukunftsängsten treffen und sich später noch in die Augen schauen können.

Eine faire Lösung: Die Trennungsfolgenvereinbarung

Dies alles ist möglich mit einer sog. Trennungsfolgenvereinbarung. Hierfür ist es sinnvoll, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und in Ruhe alle Problemfelder zu besprechen und sich rechtliche Absicherung durch einen Rechtsanwalt zu holen. Gerne erstellen wir mit Ihnen und Ihrem Ehepartner Ihre individuelle Trennungsfolgenvereinbarung.

Dies hat den Vorteil, dass sich beide Parteien an die Vereinbarung gebunden fühlen – während der Trennung und auch nach der Scheidung. Im Falle einer endgültigen Scheidung erspart sie oft hohe Gerichtskosten, weil keine Streitfragen mehr bei Gericht anhängig gemacht werden müssen und man eine schnellere und billigere einvernehmliche Scheidung einreichen kann. Im Falle der Versöhnung ist es auf diese Weise auch ein Leichtes, die Vereinbarung als hinfällig zu betrachten.


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