Einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn Sie sich endgültig von Ihrem Ehepartner trennen und auch scheiden lassen wollen, kann es ratsam sein, gleich zu Beginn der Trennung eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Wichtiger Punkt einer einvernehmlichen Scheidung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Investition in die Zukunft. Sie öffnet die Türen für eine sog. einvernehmliche Ehescheidung, bei der also keine Streitfragen mehr bei Gericht anhängig gemacht werden müssen. Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich Streit, Kosten und Zeit sparen. Auf diese Weise haben beide Parteien die Möglichkeit, eine faire Lösung aller offener Streitfragen zu finden.

Es lassen sich wichtige Punkte regeln, z.B.

  • Aufteilung der Vermögenswerten (z.B. Grundstück, Haus, sonstige Immobilien, Kunst …)
  • Wer trägt die gemeinsamen Kredite?
  • Wer bleibt im gemeinsamem Haus wohnen (dauerhaftes Wohnrecht)?
  • Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt (z.B. Dauer, Höhe) und nachehelichen Unterhalt
  • Vereinbarungen zum Kindschaftsrecht (Kindesunterhalt, Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Wie soll der Hausrats (Möbel, technische Geräte…) aufgeteilt werden?
  • vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs
  • vollständiger Verzicht auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs
  • vom gesetzlichen Zugewinnausgleich abweichende Regelung bestimmter Vermögensbereiche
  • Ausgleichszahlungen für Verzichte

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