Ansprüche auf Sozialleistungen und sonstige Streitigkeiten mit Renten- und Krankenkassen, mit dem Versorgungsamt sowie mit der Arge II gehören zum Sozialrecht; sie werden in aller Regel vor den Sozialgerichten und seltener vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt.
Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:
- Arbeitslosengeld (ALG I, ALG II, Hartz IV), Sozialhilfe und Grundsicherung
- Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung
- Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen, Rehabilitation und Teilhabe)
- Kinder- und Jugendhilfe
- Unfallversicherung
Falls Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns einfach unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir überprüfen die jeweiligen Bescheide und legen gegebenenfalls einen Rechtsbehelf ein, oder veranlassen eine Klage bei dem zuständigen Gericht. Im Bereich des Sozialrechts werden die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung in vielen Fällen über Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen.
Achten Sie unbedingt auf Fristen, die Ihnen die Behörde setzt!
Setzen sie sich rechtzeitig vor Fristablauf mit uns in Verbindung!
Tags für diesen Artikel: sozialrecht

