Die Ausbildung setzt ein Studium, welches mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen wird, einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) und ein Zweites Staatsexamen voraus. Je nach Fachrichtung wird der Titel um einen die Fachrichtung (Assessor iur, Assessort des Lehramtes, Notarassessor...) angebenden Bestandteil ergänzt.
Ein Assessor iur. (Volljurist) besitzt die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) und höherem Verwaltungsdienst. Er ist somit befugt, neben dem Richteramt auch Berufe wie zum Beispiel den eines Staatsanwaltes oder eines Rechtsanwaltes auszuüben.
Zur Erlangung des Assessor iur sind vier Schritte zu absolvieren:
- Studium der Rechtswissenschaften (9 Semester Regelstudienzeit),
- anschließend das Erste Juristische Staatsexamen,
- Rechtsreferendariat als praktische Ausbildung (zwei Jahre, unterteilt in vier Stationen: Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Verwaltung, Rechtsberatung, Wahlstation),
- und zum Abschluss das Zweite Juristische Staatsexamen.
Mit dem Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Berechtigung erworben, die Bezeichnung "Assessorin" oder "Assessor" zu führen. Die Ausbildung ist in den jeweiligen Justizausbildunggesetzten (JAG) und Prüfungsordnungen (JAPO) der Länder geregelt. Relevante Vorschriften für Mecklenburg-Vorpommern sind § 4 JAG-MV, JAPO M-V.
Der akademische Titel "Assessor" unterliegt dem Titelschutz des
§ 132 a Abs. 1 StGB. Für das unberechtigte Führen des Titels ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorgesehen.