Bei der Ermittlung des Trennungsunterhaltsanspruches ist auf die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten abzustellen. Diese werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Die Hälfte der Differenz steht jedem Ehegatten zu. Auf diese Weise sollen beim Trennungsunterhalt die ehehlichen Lebensverhältnisse noch eine Weile gewahrt bleiben. Durch das Unterhaltsrecht wird lediglich der Lebensstandard gesichert, der sich bei Fortbestand der Ehe ergeben hätte. Das bedeutet, es wird in der Regel nicht mehr auf das durchschnittliche eheliche Einkommen, sondern auf das reale aktuelle Einkommen des Expartners abgestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Unterhaltspflichtigen vorgeworfen werden kann, dass sich sein Einkommen verschlechtert hat.
Montag, 2. August 2010
Auswirkungen von Einkommensveränderungen des Ex-Partners
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