In neuester Rechtsprechung setzt sich die Tendenz durch, die Kosten für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen als Mehrbedarf anzusehen, die durch die monatlichen Kindesunterhaltszahlungen noch nicht gedeckt sind.
Mittwoch, 25. August 2010
Kosten des Kindergartens als Bedarf des Kindes
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