Rechtsanwalt Torsten Kellotat - Stralsund
Honorar
Gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Die entsprechenden Anträge finden Sie hier.
Auslagen und Umsatzsteuer
Neben dem Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und evtl. Reisekosten, sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.
Bitte beachten Sie auch das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Absetzbarkeit der Prozesskosten eines Zivilprozesses von der Einkommenssteuer als außergergewöhnliche Kosten.
Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Die entsprechenden Anträge finden Sie hier.
Auslagen und Umsatzsteuer
Neben dem Honorar entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und evtl. Reisekosten, sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.
Bitte beachten Sie auch das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Absetzbarkeit der Prozesskosten eines Zivilprozesses von der Einkommenssteuer als außergergewöhnliche Kosten.

