Imker können von Landwirten Schadensersatz für eine Verunreinigung des Honigs mit Genmais verlangen. Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor dem Verkauf erst geprüft und zugelassen werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 06.09.2011, Az. C-442/09.
"Imker: Schadensersatz für Genverunreinigung ... »

