Das Bundesarbeitsgericht hat die CGZP-Tarifverträge mit Urteil vom 12.12.2010 (Az. 1 ARB 19/10) für unwirksam erklärt. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) wurde für nicht tariffähig erklärt und kann keine Tarifverträge schließen.
"Leiharbeiter können Lohn nachfordern - ... »

