In neuester Rechtsprechung setzt sich die Tendenz durch, die Kosten für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen als Mehrbedarf anzusehen, die durch die monatlichen Kindesunterhaltszahlungen noch nicht gedeckt sind.
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Mittwoch, 25. August 2010
Kosten des Kindergartens als Bedarf des Kindes
Unterhalt wegen Kindesbetreuung
In den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes hat der betreuende Elternteil im Falle des Getrenntlebens einen originären Unterhaltsanspruch neben dem Anspruch auf Kindesunterhalt.
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Samstag, 21. August 2010
Haushaltsersparnis
Von einer Haushaltsersparnis spricht man, wenn der Unterhaltsschuldner (Ex-Partner) mit einem neuen Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
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Neuer Ehepartner nach der Scheidung
Heiratet der Ex-Partner wieder, so hat der neue Ehepartner ebenfalls einen Anspruch auf (Familien-) unterhalt gegen ihn.
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Montag, 9. August 2010
Downloads
Vollmacht (PDF)
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Anwaltskanzlei Kellotat
Karl-Marx-Straße 51
18439 Stralsund
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vorab per Fax an
03831-20 88 59
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Donnerstag, 5. August 2010
Neue Darlehen nach der Trennung
Nach neuerer Rechtsprechung sind auch Darlehen, die erst nach der Trennung der Eheleute aufgenommen wurden, als Teil der ehelichen Lebensverhältnisse anzusehen. Sie können sich also auf den Trennungsunterhalt auswirken.
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Familienrecht
Ob Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt – wir vertreten Ihre Interessen mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick.
Bereits im Vorfeld einer Trennung stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
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Montag, 2. August 2010
Auswirkungen von Einkommensveränderungen des Ex-Partners
Bei der Ermittlung des Trennungsunterhaltsanspruches ist auf die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten abzustellen. Diese werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Die Hälfte der Differenz steht jedem Ehegatten zu. Auf diese Weise sollen beim Trennungsunterhalt die ehehlichen Lebensverhältnisse noch eine Weile gewahrt bleiben. Durch das Unterhaltsrecht wird lediglich der Lebensstandard gesichert, der sich bei Fortbestand der Ehe ergeben hätte. Das bedeutet, es wird in der Regel nicht mehr auf das durchschnittliche eheliche Einkommen, sondern auf das reale aktuelle Einkommen des Expartners abgestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Unterhaltspflichtigen vorgeworfen werden kann, dass sich sein Einkommen verschlechtert hat.
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Berechnung des Trennungsunterhalts
Sinn des Trennungsunterhaltes ist es, die eheählichen Lebensverhältnisse noch eine Weile zu wahren.
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