Fotos sind - auch wenn sie keinen künstlerischen Anspruch haben - als Lichtbilder nach § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. Auf die sog. Schöpfungshöhe kommt es nicht an. Dies gilt auch für Fotografien von PKW, die in Sachverständigengutachten abgebildet sind.
"Auch KFZ-Fotos in Gutachten sind ... »

