Setzt ein Arbeitnehmer seinen Privat-PKW mit Billigung des Abeitgebers zu Dienstzwecken ein, so haftet der Arbeitgeber auch für unverschuldete Unfallschäden. Hierbei zählen auch die Zeiten zwischen zwei Dienstfahrten zu der Arbeitstätigkeit des Arbeitnehmers, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.12.1995 - 8 AZR 875/94.
"Arbeitgeber trägt das Unfallrisiko für ... »

