Der Schutz des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist auch auf Geschäftsführer anwendbar, so der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.04.2012, Az. II ZR 163/10.
Dienstag, 24. April 2012
Schutz vor Altersdiskriminierung gilt auch für Geschäftsführer
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