Es gibt zwar kein juristisches Fachgebiet "Bienenrecht", dennoch befassen sich zahlreiche Urteile und Vorschriften mit Bienen und der Imkerei.
Urteile
Genmais verunreinigter Honig - Imker haben Schadensersatzanspruch gegen Landwirte
Rechtsvorschriften
Die bekanntesten Regelungen dürften die Regelungen über das Eigentumsrecht an Bienenschwärmen im BGB sein. Der Palandt - der BGB-Standard-Kommentar - enthält zwar keine einzige Entscheidung zu diesen Paragraphen. Dies dürfte nicht an einer angeblichen fehlenden Bedeutung des Bienenrechts liegen, sondern am klaren Wortlaut dieser Normen:
§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwärme erlöschen.
Darüber hinaus müssen Imker bei der Haltung der Bienen aber auch beim Vertrieb des Honigs weitere Vorschriften beachten:
- Nachbarrecht §§
906,
1004 BGB
- Tierhalter- und Haftpflichtrecht §§
823,
833,
834 BGB
- Bauen im Außenbereich
§ 35 BauGB (Baugesetzbuch)
- Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV)
- Honigverordnung
- Kennzeichnung Bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- Leitsätze für Honig
- Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV)
- Tierseuchengesetz (TierSG)
- Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung - BienSchV 1992)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 (EU - Lebensmittelhygiene)
- Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygieneverordnung)
- Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
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