Insbesondere wenn Elternteile in größerer Distanz zueinander wohnen, stellt sich oft die Frage nach den Kosten des Umgangs. Prinzipiell sind diese Kosten vom umgangssuchenden Elternteil zu tragen, und zwar unabhängig von möglichen Unterhaltsleistungen.
Donnerstag, 21. Juli 2011
Kosten des Umgangsrechtes
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