Die Überstundenklausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" in einem vorformuliertem Arbeitsvertrag ist unwirksam, so das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 01.09.2010, Az. 5 AZR 517/09.
Donnerstag, 14. Juli 2011
Überstundenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam
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