Das OLG Brandenburg hatte sich über den Entzug eines Bootsführerscheins und eines KFZ-Scheins durch ein Strafgericht wegen Trunkenheit eines Bootsführers zu entscheiden, Urteil vom 16.04.2008, Az. 1 Ss 21/08.
Freitag, 1. Juli 2011
Trunkenheit eines Bootsführers: Bootsführerscheinentzug/ Führerscheinentzug durch Strafgerichte
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