Fotos sind - auch wenn sie keinen künstlerischen Anspruch haben - als Lichtbilder nach § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. Auf die sog. Schöpfungshöhe kommt es nicht an. Dies gilt auch für Fotografien von PKW, die in Sachverständigengutachten abgebildet sind.
Samstag, 20. Februar 2010
Auch KFZ-Fotos in Gutachten sind urheberrechtlich geschützt
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