Sie haben kein Geld zu verschenken! Wir treten mit Ihrem Schuldner unmittelbar in Kontakt und sorgen dafür, dass bei ihm Ihre Forderung wichtig wird.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Anwaltliches Aufforderungsschreiben
Sobald uns Ihr Forderungsauftrag vorliegt, senden wir ein
Mahnschreiben an den Schuldner. Er wird letztmalig aufgefordert, Ihre Forderung und die entstandenen Kosten (Anwaltsgebühren, Mahngebühren, Melderegisterkosten, Verzugszinsen etc.) zu zahlen.
Wenn der Schuldner zur Ratenzahlung bereit ist, wird - nach Abstimmung mit dem Gläubiger - eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner getroffen.
2. Gerichtliches Mahnverfahren
Zahlt der Schuldner nicht, wird durch uns das
gerichtliche Mahnverfahren unverzüglich eingeleitet und ein
Vollstreckungsbescheid (Titel) beantragt.
3. Zahlungsklage beim zuständigen Gericht
Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht wird ggf. der Anspruch durch eine
Zahlungsklage bei zuständigen Gericht (Amtsgericht, Landgericht) geltend gemacht.
4. Zwangsvollstreckung
Nachdem ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil vorliegt, beauftragen wir den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der
Zwangsvollstreckung oder pfänden direkt in die Konten oder Arbeitseinkommen des Schuldners. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, beantragen wir die Abnahme einer e
idesstattlichen Versicherung oder stellen einen
Insolvenzantrag.
Kurze Kommunikationswege und die Online-Kommunikation stellen eine schnelle Bearbeitung Ihrer Außenstände sicher. Die Vollstreckung titulierter Forderungen wird durch uns zeitnah eingeleitet.
Damit die Forderung für Sie kostenneutral eingetrieben werden kann, ist es wichtig ist, dass sich der Schuldner in Verzug befindet. Als kleine Einführung dient der Ratgeber
"Richtig mahnen, aber wie?".